Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 08-SonderGRSeptember.pdf
- S.48
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GesmbH & Co KG (INKB) zum Vertragsinhalt macht, weil diese der Stadt
gegenüber loyal und gehorsam ist. Das heißt also, wenn hier steht, dass der
Fachbeirat ein Projekt ablehnt, dass dann der Vertrag aufgelöst wird. Ich
werde noch kurz darlegen, wie wir uns das im Innenverhältnis vorstellen.
An sich ist das aber so, wie es die Frau Bürgermeisterin gesagt hat.
Aber im Außenverhältnis heißt das, dass die Vertragslage so
ist, dass die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB) mit
dem Bieter, der den Zuschlag erhält, Folgendes vereinbart: Wenn du - plakativ gesagt - dem Fachbeirat nicht gehorchst, dann werde ich, Innsbrucker
Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB), den Vertrag mit dir auflösen.
Jetzt zur nächsten Frage: Das Verhältnis der Innsbrucker
Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG (INKB) und der Stadt Innsbruck:
Dazu muss man sagen, dass es auch im öffentlichen Bereich, im Bereich
der öffentlichen Unternehmen zwei Gruppen von Unternehmen gibt. Es
gibt Unternehmen mit einer ansehnlichen Kapitalausstattung und solche
ohne. Es gibt Aktiengesellschaften und es gibt Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Aktiengesellschaften, das hören die öffentlichen
Eigentümer gelegentlich nicht sehr gerne, sind bei aller Loyalität zum öffentlichen Eigentümer nach dem Aktienrecht so konstruiert, dass Eigentum
und Management getrennt sind. Weisungen in Angelegenheiten der Geschäftsführung sind daher nach dem Aktiengesetz unzulässig.
Anders ist es bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist auch nach der gesetzlichen
Konstruktion ohnedies eine weisungsunterworfene Rechtseinrichtung. Das
heißt, dass der Gesellschafter im Wege der Generalversammlung in Wahrheit - bei einem Alleingesellschafter ist es aber auch nicht so heikel - jederzeit berechtigt ist, Weisungen, auch in Angelegenheiten der Geschäftsführung, zu geben.
Jetzt haben wir die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH &
Co KG (INKB), wo Direktor Dipl.-Ing. Baltes - er wird mir nicht böse sein
-, mannhaft und wacker die Geschäftsführung über Wunsch der Stadt Innsbruck ausübt. Die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH & Co KG
(INKB) ist von ihrer Kapitalausstattung und in der Rechtskonstruktion der
Sonder-GR-Sitzung 11.9.2003