Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 02-Feber_geschwaerzt.pdf
- S.64
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den 15 Belegkontrollen entnommen, wobei
es in fünf Fällen Beanstandungen gab. Bei
zehn Fällen lagen keine Beanstandungen
vor.
Drei Haftbrieffreigaben und eine Haftbriefsumme in der Höhe von insgesamt
€ 18.106,98 fanden bei einem Bruttoabrechnungsvolumen von € 603.475,71 statt.
Es hat keine haftungsrelevanten Umstände
gegeben.
Vier Vergabevorgänge mit einem Nettogesamtvolumen in der Höhe € 343.573,24
wurden überprüft, wobei es keine Beanstandungen gab.
Der Bericht wurde im Kontrollausschuss
diskutiert und dem Gemeinderat zur Berichterstattung übermittelt.
GRin Reisecker: Manchmal schließt sich
der Kreis doch. Wir haben in der Sitzung
des Gemeinderates am 21.6.2012 über Berichte des Kontrollausschusses diskutiert.
Im Gemeinderat Juli 2012 wurde der Bericht
des Kontrollausschusses hinsichtlich der
Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) diskutiert. Die Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG) taucht auch in diesen Belegkontrollen auf.
Es wurde damals bereits im Bericht der
Kontrollabteilung das Stichwort Pfefferspray
angemerkt. Damals wurde darüber diskutiert, dass die Angestellten der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) eine Halterung am Gürtel zwecks Befestigung des
Pfeffersprays haben. Es wurde von der
Kontrollabteilung durchaus kritisch angemerkt, ob das wirklich zielführend, sinnvoll
oder gut ist. Inwieweit ist es rechtlich gedeckt, dass die Angestellten der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) mit dem Pfefferspray in der Stadt Innsbruck herumlaufen?
Gemäß § 27 der Geschäftsordnung des
Gemeinderates darf ich mit Erlaubnis der
Vorsitzenden aus dem Bericht der Kontrollabteilung zitieren:
Auf der Seite 7 des Berichtes der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen wurde der Anschaffungsvorgang von JPX Trainingskartuschen für die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) überprüft.
Ich habe dies sehr laienhaft gegoogelt, da
das in der heutigen Zeit recht leicht möglich
GR-Sitzung 21.2.2013
ist. Es ist immer wieder der Begriff einer
Pfefferpistole aufgetaucht.
(GR Buchacher: Die MöchtegernPolizistinnen bzw. Polizisten der Stadt Innsbruck!)
(StR Gruber: Diese sieht aber scharf aus.)
Das ist ziemlich spannend und wunderschön. Es finden sich auch ganz tolle und
sehr beruhigende Homepages im Internet,
wo man solche Dinge bestellen kann. Man
soll sich bitte einmal vor Augen führen, wie
es in der Stadt Innsbruck offensichtlich zugeht, sodass man solche Waffen benötigt.
Ich habe einige Eckdaten zu dieser Pfefferpistole recherchiert. In Österreich will ich
gleich dazu sagen unterliegt das dem Waffengesetz. Eine Waffe im Sinne des § 1
Waffengesetz ist ab 18 Jahren im Handel
ohne Waffenschein erhältlich. Ich habe über
die Grenzen geblickt. In der Bundesrepublik
Deutschland (BRD) kann man so etwas
auch ohne Waffenschein ab 18 Jahren erwerben. Allerdings ist diese Pfefferpistole
nur als Tierabwehrgerät zugelassen, also
nicht gegen Menschen.
In der Schweiz ist diese Waffe nur mit Waffenschein vorgesehen und das Tragen ist
nur mit Tragebewilligung ab 18 Jahren möglich. Dort findet man auf der Homepage die
Beschreibung, dass diese Waffe für professionelle Anwenderinnen bzw. Anwender,
wie Polizei, Militär oder für Angestellte in
den Gefängnissen, vorgesehen ist.
Außerdem wird diese Waffe immer im Zusammenhang mit Eliteeinheiten erwähnt.
Diese Pfefferpistole ist international für Eliteeinheiten erprobt. Diese Waffe wurde
auch als modernes, leistungsfähiges, pyrotechnisches Übertragungsgerät für flüssige
Reizstoffe angepriesen. Der Reizstoff ist
bekannt, ein sehr hochkonzentrierter Pfeffer
oder Chili als Extrakt. Es gibt einen Laser,
den man auf die Waffe setzen kann, um
haargenau das Gesicht oder die gewünschte Stelle zu erreichen. Das Magazin besteht
aus zwei Kartuschen mit 10 ml flüssigem
Reizstoff. Die Umschaltung erfolgt automatisch.
Man kann mit dieser Waffe binnen einer
Sekunde zwei Schüsse abfeuern. Danach
ist das Magazin sehr schnell auswechselbar. Die Einsatzreichweite beträgt eineinhalb bis sieben Meter. Der Trefferkreis be-