Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 02-Feber_geschwaerzt.pdf

- S.79

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- 146 -

griffe hat und wir darin eine Überreglementierung sehen. Grundsätzlich sehen wir die
Vernunft einer solchen Verordnung und
eines solchen Vorgehens schon ein. Daher
stimmen wir nicht gegen diesen Akt, sondern enthalten uns der Stimme.
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung
ÖVP; 8 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
7.2.2013 (Seite 145) wird angenommen.
36.

III 9420/2013
Flächenwidmungsplan Nr. MÜ F13, Mühlau, Bereich östlich des
Wurmbachweges Gpn. 620/6 und
620/8, KG Mühlau (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. MÜ - F12), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die erforderlichen Verträge sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 7.2.2013:
Der Flächenwidmungsplan Nr. MÜ - F13,
Mühlau, Bereich östlich des Wurmbachweges Gpn. 620/6 und 620/8, KG Mühlau (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. MÜ - F12), gemäß § 36 Abs. 2 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.

GR-Sitzung 21.2.2013

37.

III 9421/2013
Bebauungsplan Nr. MÜ - B12,
Mühlau, Bereich östlich des
Wurmbachweges Gpn. 620/6 und
620/8, KG Mühlau, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die erforderlichen Verträge sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 7.2.2013:
Der Bebauungsplan Nr. MÜ - B12, Mühlau,
Bereich östlich des Wurmbachweges
Gpn. 620/6 und 620/8, KG Mühlau, gemäß
§ 56 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011 wird beschlossen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 66 Abs. 5
TROG unter der aufschiebenden Bedingung, dass dem Flächenwidmungsplan die
nach § 67 Abs. 2 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
38.

III 1996/2013
Erlassung einer Bausperre im Bereich Badhausstraße Nr. 1, Igls,
gemäß § 72 Abs. 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Erlassung einer Bausperre, im Bereich
Bilgeristraße Nr. 17 und Badhausstraße
Nr. 1, Igls, gemäß § 72 Abs. 2 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, zu
beschließen.
GR Federspiel: Ich verstehe die Argumentation des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte, dass versucht
wird, das Hotel zu erhalten. Die Hypo Tirol
Leasing GesmbH ist natürlich daran interessiert zu verkaufen bzw. gemeinsam auf
dem angrenzenden Grundstück eine Wohnanlage zu errichten.