Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 02-Feber_geschwaerzt.pdf

- S.83

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stalten GesmbH (TILAK) haben einen Abschluss von 2,6 % erreicht. Der Busbetrieb
mit unseren Bediensteten zweiter Klasse
bekam immerhin auch noch eine Verbesserung in der Höhe von 3,1 %.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es war der
Vorschlag von GR Wanker seinen Antrag
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen, weil ob Gießkanne oder
nicht bzw. wie die Höhe des Antrages lautet, noch zu prüfen ist. Ansonsten müsste
ich zuerst über den Antrag von
GR Buchacher abstimmen lassen und anschließend den Grundantrag von
GR Wanker auf Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung behandeln.
Insofern stellt sich die Frage, ob die Anregungen hier einfließen könnten.
GRin Moser: Ich habe bei diesem Antrag
ein wenig Bauchweh und möchte das auch
begründen. Als langjährige Funktionärin der
Kammer für Arbeiter und Angestellte für
Tirol (AK) und der Gewerkschaft möchte ich
kurz erläutern, wie es zu diesem Lohnabschluss gekommen ist.
In der Bundeshauptstadt Wien wird von der
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten
so ein Abschluss ausgehandelt. Davon sind
sehr viele Leute bei uns in Tirol betroffen.
Der Gehaltsabschluss von 0 % wurde schon
ein Jahr zuvor vereinbart, um verschiedene
Sachen, wie Auflösung der Biennen, Bezahlung oder keine Bezahlung von Jubiläumsgeldern abgzufedern. Das wurde in der
Bundeshauptstadt Wien verhandelt.
Ich möchte davor warnen, dass wir so einen
Antrag beschließen, unabhängig davon,
dass ich natürlich Bediensteten jeden Groschen bzw. Cent, den sie mehr bekommen,
gönne. Ich habe in dieser Richtung auch mit
den Personalvertreterinnen bzw. Personalvertretern der Stadt Innsbruck gesprochen.
Ich bin selbst Mitglied in dieser Arbeitsgruppe und bin als Bedienstete der Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK)
selbst betroffen.
Wir haben uns in dieser Arbeitsgruppe mit
den Personalvertreterinnen bzw. Personalvertretern sowie den Betriebsrätinnen und
Betriebsräten zusammengeschlossen und
es gibt jetzt tausend verschiedene Lösungen. Bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe
GR-Sitzung 21.2.2013

AG (IKB) wurde eine Einmalzahlung in
Form von Gutscheinen vereinbart.
Der Personalvertreter der Stadt Innsbruck
hat mir mitgeteilt, dass er gerne mit der
Frau Bürgermeisterin ein Gespräch geführt
hätte, um so eine ähnliche Lösung zu erreichen. Meine Warnung geht dahingehend,
dass wir als Gemeinderat nicht beginnen
sollten, jährlich Beschlüsse zu fassen, ob
und wie viel die Bediensteten an Gehaltserhöhung erhalten.
Ich warne davor, diesen Bereich, so wie in
den Bundesländern Salzburg und Kärnten,
abzukoppeln, dass die Gehaltsabschlüsse
nicht mehr übernommen werden. Das war
für die dortigen Bediensteten ein großer
Brocken. Es ist so, dass die Gehaltsabschlüsse bei den Bediensteten bis zum Ende ihrer Laufbahn schlagend werden. Jeder
Cent, den wir hier beschließen, ist sicher
redlich verdient, nur würde ich bitten, diesen
Antrag wirklich im Stadtsenat zu behandeln,
damit eine Abfederung erfolgen kann. Es
gibt Bedienstete, die auch im Stadtmagistrat
Innsbruck bzw. in der Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK) viel verdienen, und für diese sind 2,5 % oder 1,5 %
viel Geld. Für Bedienstete im D- oder CSchema ist diese Erhöhung gar nichts und
puffert nicht einmal die Inflation ab.
Die Mitglieder des Stadtsenates können
sich sicher den Kopf darüber zerbrechen,
welche Maßnahmen gesetzt werden können. Wir können in Richtung Land Tirol blicken, denn auch die dortige Personalvertretung (PV) steht in Verhandlungen. Auch wir
in der Tiroler Landeskrankenanstalten
GesmbH (TILAK) werden diese Verhandlungen führen. Wir könnten uns in dieser
Sache an die öffentlichen Bediensteten in
ganz Tirol anschließen. Zumindest sollten
sich alle Beteiligten noch einmal an einen
Tisch setzen, um für alle ein akzeptables
Ergebnis zu erzielen.
GR Grünbacher: Ich muss jetzt schon einige Dinge zurechtrücken. Es gibt im Stabilitätsgesetz zwei Punkte. Grundsätzlich wurde die Nulllohnrunde im Bundesbereich
vereinbart, wobei sich bei den Ländern und
Gemeinden ein Ermessensspielraum ergibt.
Das heißt, dass das nicht automatisch eine
Nulllohnrunde ist, sondern je nach Finanzkraft die Gemeinden und Länder etwas machen können.