Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf
- S.74
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40.
III 7397/2013
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F20, Bereich Amraser Straße Nrn. 2 bis 4 (als teilweise Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 753 und Nr. IN F13), gemäß § 36 TROG 2011
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
42.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL - B42, Arzl, Einmündungsbereich Arzler Straße - Dr.-HansKlocker-Straße (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. AL - B20,
Nr. AL - B20/1 und Nr. AL - B20/2),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
1 RUDI; 4 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.6.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F20, Bereich Amraser Straße Nrn. 2 bis 4 (als teilweise Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 753
und Nr. IN - F13), gemäß § 36 TROG 2011,
wird beschlossen.
41.
III 7398/2013
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW - F34, HöttingWest, Harterhofweg Nr. 82, (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HW - F19), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.6.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HW - F34, Hötting-West, Harterhofweg Nr. 82, (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HW - F19), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Abs. 1 lit. a
TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
GR-Sitzung 11.7.2013
III 7399/2013
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.6.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AL - B42, Arzl, Einmündungsbereich Arzler Straße - Dr.-Hans-KlockerStraße (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. AL - B20, Nr. AL - B20/1 und Nr. AL B20/2), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011,
wird beschlossen.
43.
III 1994/2013
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN - B24, Innsbruck-Mariahilf, Bereich zwischen
Blasius-Hueber-Straße, Höttinger Au, Mariahilfstraße und Inn,
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind vier Stellungnahmen zum Bebauungsplan und zum gleichzeitig aufgelegten
Flächenwidmungsplan eingegangen. Alle
Stellungnahmen liegen dem Akt im Original
bzw. Kopie bei.
Eine Stellungnahme bezieht sich inhaltlich
ausschließlich auf den Flächenwidmungsplan und wurde bereits im Bericht zu diesem behandelt. Zwei der Stellungnahmen
richten sich gegen die Situierung der Neubebauung und eine spricht sich für den vorgeschlagenen Standort aus.