Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf
- S.76
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Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.6.2013:
Der Flächenwidmungsplan Nr. WI - F23
Wilten, Bereich zwischen Leopoldstraße,
Graßmayrstraße, Südbahnstraße und
Schidlachstraße (als gänzliche oder teilweise Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. 753, 85/d und Nr. WI - F2), gemäß § 36
Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4 TROG 2011, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
46.
III 4306/2013
Flächenwidmungsplan Nr. AL F43, Arzl, Bereich: Siedlungsgebiete Eggenwaldweg Nord,
Schönblickweg, Finkenbergweg
und Liegenschaft Purnhofweg Nr. 31 (als teilweise oder
gänzliche Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. AL - F1,
Nr. AL - F3, Nr. AL - F18 und
Nr. AL - F36), gemäß § 36 Abs. 2
sowie § 111 Abs. 4 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme mit insgesamt
50 Unterschriften eingegangen. Sie liegt
dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahme wendet sich gegen die
Teilumwidmung einer innerdörflichen Freilandfläche in landwirtschaftliches Mischgebiet. Die Zerstörung der zusammenhängenden Freifläche widerspräche den Zielen der
Landwirtschaft und des Ortsbildes, erzeuge
ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und starke Versiegelung und seien insgesamt die
öffentlichen und privaten Interessen inklusive Umweltauswirkungen abzuwägen.
Die derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich des Purnhofweges
sind bereits seit langem keine zusammenhängende innerdörfliche Freifläche im ursprünglichen Sinne. Bereits im Örtlichen
Raumordnungskonzept 2002 (ÖROKO) ist
dieser Bereich daher als Bauland vorgesehen. Die Wohlmeinung für eine nachfolgende Umwidmung wurde durch den damaligen
GR-Sitzung 11.7.2013
Bauausschuss bei Vorlage geeigneter Projekte ausgesprochen. Ein solches Projekt
liegt nun vor.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und die Vorgangsweise im Ausschuss intensiv beraten, wobei
der Beschluss des Planes empfohlen wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.6.2013:
Der Flächenwidmungsplan Nr. AL - F43,
Arzl, Bereich: Siedlungsgebiete Eggenwaldweg Nord, Schönblickweg, Finkenbergweg und Liegenschaft Purnhofweg
Nr. 31 (als teilweise oder gänzliche Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. AL F1, Nr. AL - F3, Nr. AL - F18 und Nr. AL F36), gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 111
Abs. 4 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
47.
III 4307/2013
Bebauungsplan Nr. AL - B40, Arzl,
Bereich Schönblickweg Nrn. 14,
18, 20 und 22; Bereich des gewidmeten Baulandes am nördlichen Eggenwaldweg sowie
Gp. 1627 und 1637 und Teilfläche
der Gp. 1740, alle KG Arzl (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AL - B22), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bzw. Kopie bei.
Die erste Stellungnahme richtet sich gegen
den projektbezogenen Bebauungsplanentwurf, da sich der Projektentwurf geändert
habe und die zweite gegen die Höchstbaumassendichte.