Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf

- S.78

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- 636 -

bereits dagegen gestimmt, da es genug
Tankstellen gibt und der Bedarf aus fachlicher und meiner Sicht an sich nicht gegeben ist. Der Standort ist suboptimaler.
Zum Argument, dass diese Tankstelle den
Benzinpreis drücken sollte, möchte ich das
Beispiel Oil-Tank-stelle nennen. Diese wurde auch aus diesem Grunde eingerichtet.
Dann wurde die Diskonttankstelle mit dem
Namen "Diskont" eingerichtet und die Preise haben sich alle nach oben nivelliert. Jetzt
versucht man es mit dieser Tankstelle.
GR Mag. Krackl: Dieser Antrag liegt dem
Gemeinderat bereits seit mehreren Jahren
vor. Ich erinnere mich, dass es bereits
Thema war, als ich noch nicht Mitglied im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte, war.
Ich denke, dass sich ein zusätzliches Angebot auf dem Markt positiv niederschlagen
würde und ein höheres Angebot einen niedrigeren Preis ermöglichen kann.
Gerade diese Diskonttankstellen zeigen
immer wieder auf, dass es irgendwo ein
Gegenstück zu den etablierten Ketten gibt.
Ich denke, dass es nicht zu verantworten
ist, dass man den Bürgerinnen und Bürgern
günstigere Möglichkeiten vorenthält. Deshalb spreche ich mich natürlich dafür aus,
dass das kommt und sehe auch nicht ein,
dass hier die Stadt Innsbruck wettbewerbsregulierend eingreift.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRin Dipl.Ing.in Sprenger; 1 Stimme):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.6.2013 (Seite 635) wird angenommen.
50.

III 2822/2013
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HA - B21, Höttinger Au, Bereich zwischen
Daneygasse, Kolbgasse, Amberggasse und Pirmingasse sowie Ursulinenweg Nrn. 55, 55a, 53, 51,
49, 47, 41, 39 und 37 und Amberggasse Nr. 17, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind vier Stellungnahmen eingeganGR-Sitzung 11.7.2013

gen. Alle Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bzw. Kopie bei.
Die Stellungnahmen richten sich gegen unterschiedliche Festlegungen - gekuppelte
Bauweise, Baufluchtlinie, Gebäudetiefe,
Höhen und Gebäudesituierung.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Es wird festgestellt, dass die eingegangenen, sehr widersprüchlichen Einwände einer näheren Klärung bedürfen. In
diesem Sinne wird der Beschluss des oben
genannten Bebauungsplanes, um diese
Teilbereiche verkleinert, vorgeschlagen.
Die erforderlichen Verträge sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung
"Für Innsbruck"; 2 Stimmen):
Ich möchte für mich und GR Abenthum
Stimmenthaltung anmelden.
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung
von GR Mag. Krackl und GR Abenthum;
2 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.6.2013:
Die Auflage des Bebauungsplanes und des
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA B21, Höttinger Au, Bereich zwischen
Daneygasse, Kolbgasse, Amberggasse und
Pirmingasse sowie Ursulinenweg Nrn. 55,
55a, 53, 51, 49, 47, 41, 39 und 37 und Amberggasse Nr. 17, verkleinert um den Bereich zwischen Daneygasse, Kolbgasse,
Amberggasse und Pirmingasse sowie den
Bereich Amberggasse Nr. 17 - Ursulinenweg Nr. 37, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, wird beschlossen.