Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 09-Juni.pdf

- S.39

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gen werden selbstverständlich aufgenommen.

23.

Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B3/7,
Wilten, Bereich Landeskrankenhaus und Universitätskliniken
Innsbruck - Innere Medizin und
Westteil Kinder-Herzzentrum (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. WI - B3, Zeichn. Nr. 3590 und
Nr. WI - B3/4, Zeichn. Nr. 3823),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
22.

Gemeinderätliche Ausschüsse,
Koordination der Termine

GR Grünbacher: Zwischen Bauausschuss und Kontrollausschuss hat es
wieder eine terminliche Parallelität
gegeben.
in

a

(Bgm. Mag. Oppitz-Plörer: Eine dreifache Parallelität.)
Ich bitte um Koordination der Sitzungstermine. Da der Großteil der GemeinderätInnen berufstätig ist, bitte ich die Sitzungen
so zu terminisieren, dass man daran auch
teilnehmen kann. Man sollte die Termine
über ein Büro koordinieren.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich weiß
nicht warum das nicht funktioniert, denn es
haben drei Ausschüsse zur selben Zeit
stattgefunden.

III 7721/2010

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B3/7,
Wilten, Bereich Landeskrankenhaus und
Universitätskliniken Innsbruck - Innere
Medizin und Westteil Kinder-Herzzentrum
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. WI
- B3, Zeichn. Nr. 3590 und Nr. WI - B3/4,
Zeichn. Nr. 3823), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.

GR Haager: Seit ich Obmann des
Kontrollausschusses bin, haben die
Sitzungen immer zum selben Termin
stattgefunden. Mir wurde vom Leiter der
Kontrollabteilung, Dr. Graziadei, berichtet,
dass die Sitzungen des Kontrollausschusses immer an einem Dienstag um
15.00 Uhr stattgefunden haben.

24.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir hatten
schon Schwierigkeiten, die Ausschüsse
mit allen GemeinderätInnen zu besetzen.

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt in Kopie
bei.

Es wird Kenntnis genommen.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 8.6.2010:

III 3680/2010
Schutzzone Nr. 2/1, im Bereich
Diözese Gp. 285/3, (als Änderung der Schutzzone Nr. 2,
Mariahilf-Hötting - St. Nikolaus,
Zeichn. Nr. 2), gemäß § 8 SOG
2003

Da sich die Stellungnahme auf Festlegungen im gleichzeitig aufgelegten Ergänzenden Bebauungsplanentwurf Nr. HÖ - B1/5
bezieht, wurden sie im Bericht zu diesem
bearbeitet. Somit liegen keine inhaltlichen
Einwendungen für den gegenständlichen
Entwurf vor.
Der Sachverständigenbeirat hat den
gegenständlichen Entwurf positiv begutachtet.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Schutzzone Nr. 2/1, im Bereich
Diözese Gp. 285/3, (als Änderung der

GR-Sitzung 17.6.2010