Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf
- S.35
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Dem Ansuchen wurden folgende Parameter zu Grunde gelegt:
Anzahl Wohnungen:
26
Anzahl TG-Stellplätze:
27
Nutzfläche netto:
2.032,43 m²
Nutzfläche brutto:
2.159,23 m²
Baubeginn:
November 2013
Bauende:
Dezember 2014
Die Kostendarstellung bei Anbotlegung wies nach Abzug eines pauschal für die Kostensummen I + II zu berücksichtigenden Skontos in
Höhe von 3 % die Gesamtbaukosten mit insgesamt € 4.634.615,13
aus.
Förderzusicherung
Wohnbauförderungskredit
Die Abteilung Wohnbauförderung bestätigte die Nutzflächenangaben
sowie die Angemessenheit der Gesamtbaukosten. Die Förderzusicherung des Landes Tirol betrug € 1.829.190,00. Dies entsprach zu diesem Zeitpunkt und unter Zugrundelegung der Bruttonutzfläche dem
Höchstfördersatz für die Errichtung von Wohnhäusern mit Mietwohnungen. Zum Zeitpunkt der Prüfung betrug die Gesamtsumme der Förderkreditteilzahlungen an die NHT € 1.737.730,50.
Endabrechnung
Wohnbauförderung
Im April 2015 wurden die Wohneinheiten an die Mieter übergeben. Im
September 2015 übermittelte die NHT die Endabrechnung des Bauvorhabens an die Abteilung Wohnbauförderung des Amtes der Tiroler
Landesregierung. Eine Bestätigung der Endabrechnung mit endgültiger
Festsetzung des Förderungskredites seitens der WBF war zum Prüfungszeitpunkt noch ausständig.
Die Gesamtbaukosten gemäß Endabrechnung NHT betrugen netto
€ 4.723.661,66 und überschritten somit die angemessenen Gesamtbaukosten gemäß Förderzusicherung um rd. € 89.047,00.
Die Bemessung der angenommen Baukosten für Wohnungen und Garagenplätze basiert auf Kostensätzen pro m² Nutzfläche, welche durch
die Wohnbauförderung Tirol festgelegt werden. Tritt während der Bauzeit eine Erhöhung dieser Kostenansätze ein, lässt die WBF eine Anpassung der angemessenen Baukosten für Leistungen ab dem entsprechenden Zeitpunkt der Änderung zu. Im Zuge des gegenständlichen Bauvorhabens wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Nach Anpassung der angemessenen Gesamtbaukosten ergaben sich
diese gemäß Berechnung der NHT mit € 4.723.661,67. Die Angemessenheit der endabgerechneten Gesamtbaukosten war somit gegeben.
Eigenleistungen NHT – Die Kostensummen I + II + III ergaben sich im Rahmen der EndabHonorarverzicht
rechnung mit gesamt € 4.944.264,62. Nach Berücksichtigung von
Skonti betrugen die Gesamtkosten € 4.819.583,82. Um die angemessenen Baukosten gemäß WBF einhalten zu können, war die NHT veranlasst, einen Teil ihrer Honorare für Eigenleistungen sowie die verrechenbaren Finanzierungskosten nicht geltend zu machen. In Folge
hatte die NHT auf die Verrechnung von Planungsleistungen in Höhe
von € 60.849,44 sowie auf die gesamte Verzinsung der Baukostenfinanzierung von € 35.072,72, somit insgesamt € 95.922,16 verzichten
müssen.
Zl. KA-02006/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
23