Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 09-November.pdf
- S.112
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Der Punkt 1. des von StR Dr. Patek in der Gemeinderatssitzung am
15.7.2004 eingebrachten Antrages gilt als überholt.
B:
Die Punkte 2. und 3. des von StR Dr. Patek in der Gemeinderatssitzung am
15.7.2004 eingebrachten Antrages werden dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
18.10 I-OEF 53/2004
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), Lärmmessungen bei Triebwerksprobeläufen, bauliche Adaptierungsmaßnahmen, Weiterleitung der Probeläufe an
das Amt für technischen Umweltschutz, gewerberechtliche Genehmigung (StR Dr. Patek)
StR Dr. Patek: Diesem Antrag wurde damals die Dringlichkeit
deshalb aberkannt, weil man der Meinung war, dass diese Angelegenheit
fast schon gelöst sei. Vorgestern haben wir in der Sitzung des Verkehrsund Umweltschutzausschusses gehört, dass wir wieder auf den Punkt Null
zurückgeworfen wurden. Umso wichtiger sind jene Punkte dieses Antrages,
die sich mit der Zeit befassen, für die noch keine technische Lösung für den
Lärmschutz gefunden wurde.
Daher ist es bei den Triebwerksprobeläufen in hohem Maß
erforderlich, die entsprechenden Zeitbeschränkungen einzuführen. Eine
Folgerung, die man auch schon machen hätte können ist, dass ähnlich wie
die Flugbewegungen auch die Triebwerksprobeläufe vom Flughafen Innsbruck an das Land Tirol, Amt für Umweltschutz, gemeldet werden. Dadurch hat man eine Zuordnung der konkreten Lärmereignisse - die an den
Messstellen im Siedlungsgebiet gemessen werden - zu den tatsächlich stattfindenden Probelaufereignissen und kann bei Beschwerden entsprechend
reagieren. Es ist wichtig, die Triebwerksprobeläufe, genauso wie die Flugbewegungen beim Flughafen Innsbruck, entsprechend technisch zu erfassen und lärmabhängige Fluggebühren einzuführen.
Der letzte Punkt ist für mich wichtig. Der Triebwerksprobelaufstand ist nur für den Werksbetrieb der nunmehrigen Austrian Arrows
GR-Sitzung 18.11.2004