Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf

- S.35

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den Preis bestimmt. Ich habe die Verkäufer immer davor gewarnt, hoch zu
pokern und horrende Summen zu verlangen.
Die Politik darf einen überhöhten Grundpreis nicht über den
Bebauungsplan und über die Dichte regulieren. Das wäre ein vollkommen
falscher Weg: So gibt man jede Gestaltungsmöglichkeit aus der Hand und
treibt die Preise massiv in die Höhe. Letztlich ist immer der Endnutzer betroffen.
Im vorliegenden Fall will der Investor die Räumlichkeiten
nicht verkaufen, sondern vermieten; das schlägt sich ja auch nieder. Es
kann nicht die Aufgabe der Stadt Innsbruck und des Gemeinderates sein, es
auszubügeln, wenn ein Investor einen überhöhten Grundpreis bezahlt. Man
darf nicht glauben, in der Folge müsse man dafür sorgen, dass der Investor
noch eine erträgliche Rendite erzielt oder mit den Kosten irgendwie durchkommt. So kann es nicht gehen.
Im Namen der ÖVP spreche ich mich massiv gegen dieses
Projekt aus. Bisher hat dieses so genannte Siegerprojekt im Bau- und Projekt-Ausschuss eine Mehrheit bekommen, weil die Liste "Für Innsbruck"
auch im Bau- und Projekt-Ausschuss die absolute Mehrheit innehat. Man
braucht niemand anderen für die Zustimmung, aber ich möchte trotzdem
sagen, dass wir im Sinne einer vernünftigen Verdichtungspolitik darauf
achten sollten Qualität zu erhalten anstatt einfach einen Gebäudeklotz hinzustellen.
In diesem Fall handelt es sich wirklich um einen derart massiven Gebäudeklotz, dass jeder erschrecken wird, wenn er fertig ist. Man
wird sagen, dass man das Gebäude so nicht haben wollte, dass der Investor
als Bauherr die Schuld trage usw.
Daher sprechen wir uns gegen diese beiden begleitenden Geschäfte aus, die für die Umsetzung des Projektes erforderlich sind. Ich bin
auch der Meinung, dass der Bebauungsplan im hinteren Bereich nicht beschlossen werden sollte, wenn noch nicht einmal die dort vorgesehene endgültige Nutzung fixiert wurde; das ist der falsche Weg. Wenn heute irgendwo jemand für seinen Eigenbedarf ein Einfamilienhaus errichten will,
dann werden ihm vertragliche Vereinbarungen vorgeschrieben. Bei einem

GR-Sitzung 22.10.2003