Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.141

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- 668 -

Zehnjahresfrist ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand für die Verwaltung, unabhängig
vom aktuellen Standort einer Urne auf alle
städtischen Friedhöfe, anzurechnen.
57.4

GfGR/124/2018
Reduzierung der Normalarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten der
Stadt Innsbruck (GR Depaoli)

GR Depaoli: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck möge
beschließen, den Bürgermeister der Stadt
Innsbruck zu beauftragen, mit dem Land Tirol in Verhandlung zu treten, mit dem Ergebnis, die Normalarbeitszeit der Vollzeitbediensteten der Stadt Innsbruck von derzeit 40 Stunden pro Woche auf 38,5 Stunden pro Woche zu reduzieren.
Depaoli, eigenhändig
Im Gegensatz zur Privatwirtschaft, in welcher in vielen Branchen eine Normalarbeitszeit im Ausmaß von 38,5 Stunden eine
Selbstverständlichkeit ist, gilt für die vollzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen der Stadt
Innsbruck immer noch die 40-StundenWoche. Dies stellt unzweifelhaft eine Diskriminierung bzw. Ungerechtigkeit gegenüber vielen ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft dar, welche es im Interesse
der Stadt Innsbruck, als Arbeitgeber mit sozialer Vorbildwirkung, zu beseitigen gilt.
Gerade die Stadt Innsbruck, welche sich
immer wieder betont als familienfreundlicher
Arbeitgeber darstellt ("Innsbruck - Die Landeshauptstadt informiert" vom 16.06.2014),
sollte daran Interesse haben, dass auch die
Arbeitszeit der vollzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen dementsprechend familienfreundlich gestaltet und auf 38,5 Stunden
pro Woche verkürzt wird.
Ebenso sollte es im Interesse der Stadt
Innsbruck liegen, die Zufriedenheit der MitarbeiterInnen zu erhöhen, welche durch eine Verkürzung der Arbeitszeit garantiert erzielt werden kann.
Zitat der ehemaligen Bürgermeisterin und
Personalreferentin, jetzigen Bgm.-Stellv.in
Mag.a Oppitz-Plörer: "Als Personalreferentin
ist es mir ein zentrales Anliegen, die Zufriedenheit weiter zu erhöhen."

GR-Sitzung 11.10.2018

"Innsbruck - Die Landeshauptstadt informiert" vom 16.06.2014 (siehe Beilage)
In Erinnerung wird gerufen, dass die Verkürzung der Arbeitszeit auf 38,5 Stunden
pro Woche für vollzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck unter Alt-Bürgermeister Dr. Niescher (ÖVP) nur deshalb
abgelehnt wurde - solange der "Josefitag"
(19. März) für städtische Bedienstete frei
sei. Trotz der ersatzlosen Streichung des
arbeitsfreien "Josefitags" durch Alt-Bürgermeister DDr. van Staa ("Für Innsbruck") einige Jahre später, wurde die Arbeitszeit der
vollzeitbeschäftigten MitarbeiterInnen der
Stadt Innsbruck bis heute nicht verkürzt,
obwohl die Stadt Innsbruck, It. eigenen
Aussagen von Mitgliedern der jetzigen
Stadtregierung, unter anderem finanziell
sehr gut da steht.
Eine Verkürzung der Arbeitszeit sollte daher, wenn man den Aussagen von einzelnen Mitgliedern der derzeitigen Stadtregierung in Bezug auf die Finanzen der Stadt
Innsbruck vertrauen darf, möglich und finanzierbar sein. Ebenso sollte eine Verkürzung der Normalarbeitszeit für vollzeitbeschäftigte MitarbeiterInnen auf 38,5 Stunden pro Woche durch Überarbeitung von
Dienstplänen, der Logistik etc., welche es
individuell zu prüfen gilt, möglich sein.
Als positives Beispiel werden abschließend
die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB)
genannt, für deren vollbeschäftigte MitarbeiterInnen seit dem 01.07.2013 die 38,5-Stunden-Woche gilt. (Quelle: Wiener Zeitung
vom 20.06.2013).
57.5

GfGR/125/2018
Stadtbibliothek, Prüfung sämtlicher Verträge und Vereinbarungen zwischen der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG)
und der Stadt Innsbruck
(GRin Bielowski)

GRin Bielowski: Ich stelle im Namen von
GR Buchacher gemeinsam mit den MitunterzeichnerInnen folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister Willi möge die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck unverzüglich damit beauftragen, sämtliche Rechtsgeschäfte, Vereinbarungen, Absprachen, etc.