Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
- S.103
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wurde aufgeklärt, dass die Berufsfeuerwehr
eine Küche hat, in der gekocht wird. Die
Mahlzeiten werden dort zum Selbstkostenpreis abgegeben. Auch die MitarbeiterInnen
werden für die Zeit, in der sie kochen, freigestellt.
Es ist sehr wichtig, dass sich die MitarbeiterInnen während ihres Dienstes im Gebäude
aufhalten, es nicht verlassen, denn sie haben eine Dienstverpflichtung. Wenn es
brennt, müssen sie sofort vom Essen aufstehen und in den Einsatz fahren.
Mich wundert es, dass GR Depaoli, der bei
der Berufsfeuerwehr war, scheinbar nicht
weiß, dass dort jeden Tag gekocht wird und
die MitarbeiterInnen über den gesamten
Tag verpflegt werden - und das zum Selbstkostenpreis.
Ich sehe nicht ein, warum man da nochmals
eine Förderung drauflegen sollte. Es tut mir
leid, wir können diesem Antrag nicht zustimmen.
Bgm.-Stellv. Gruber: Ganz von der Hand
zu weisen ist der Antrag von GR Depaoli
nicht. Ich habe mit der Mannschaft und mit
dem Branddirektor gesprochen, das werde
ich auch noch mit der Personalvertretung
tun.
Es gibt dort natürlich diese Kantine. Aber
nicht alle MitarbeiterInnen sind am Mittag
oder Abend anwesend. Das hängt von der
Dienstzeit ab. Damit es eine Gleichberechtigung für alle gibt - für die, die nicht im
Branddienst sind und die, die in der Verwaltung tätig sind - ist dieser Antrag durchaus
zielführend.
Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Ich werde dann nochmals mit dem Branddirektor und dem Personal sprechen, wie wir
das lösen könnten.
GR Lassenberger: Bei der Polizei haben
wir eine ähnliche Situation. Pro Dienststelle
gibt es eine Küche, in der wir uns mittags,
wenn es die Zeit zulässt, selbst verpflegen.
Beim Bund ist der Zuschuss allerdings nach
Einkommensteuergesetz geregelt, nach
dem € 1,10 steuerfrei möglich sind.
Ich glaube, wenn man den MitarbeiterInnen
bei der Berufsfeuerwehr diese € 1,10 geGR-Sitzung 11.10.2018
währen würden, dann hätten wir schon etwas erreicht. Es ist ja tatsächlich so, dass
sie ihr Mittagessen in den Dienststellen
selbst bezahlen. Sie haben aber keine Befreiung durch die Einkommensteuer.
Hingegen bekommen die MitarbeiterInnen,
für die der Restaurantpass gilt, von der
Stadt Innsbruck € 4,40 einkommensteuerfrei. Das heißt, wir haben sehr wohl eine
Ungleichbehandlung. Das möchte ich festhalten.
Ich würde dahingehend plädieren, dass
man sich im Stadtsenat darüber Gedanken
macht, zumindest € 1,10 gemäß dem Einkommensteuergesetz in Betracht zu ziehen.
GR Depaoli: Weil mir von GRin Mag.a Seidl
unterstellt wurde, dass ich mich bei der Berufsfeuerwehr nicht auskenne, möchte ich
ihr antworten, dass ich mich nach 30 Jahren
Dienst sehr wohl auskenne.
Ich frage, was ist der Unterschied zwischen
einem/einer städtischen Bediensteten hier
im Haus, der/die in einem Restaurant ein
Wienerschnitzel um € 8,80 isst, und einem/einer MitarbeiterIn der Berufsfeuerwehr, der/die es in der Kantine um € 6,80
isst? Erstere bekommen diesen Zuschuss
und die anderen nicht.
Ihre Argumentation entspricht jener von
Mag. Neu und ist nicht ausreichend begründet. Ich möchte eine Gleichstellung für alle.
Wenn für alle städtischen Bediensteten die
€ 4,30 aufgewendet werden, dann wird das
für die 30 oder 40 MitarbeiterInnen der Berufsfeuerwehr wohl auch im Budget sein.
Ich würde anregen, dass man darüber im
Gemeinderat öffentlich abstimmt und den
Antrag nicht an den Stadtsenat weitergibt.
Bgm.-Stellv. Gruber, zur Personalvertretung: Die Personalvertretung ist seit Jahren
die gleiche. Ich und viele andere konnten
feststellen, dass sie nicht das Personal vertritt, sondern nur ihre eigenen Schuhe.
GR Mag. Stoll: Natürlich soll es keine Ungleichbehandlung städtischer MitarbeiterInnen geben. Dem kann ich absolut etwas
abgewinnen.
Ich möchte aber anmerken, dass es einen
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung der Berufsfeuerwehr aus der letzten
Legislaturperiode gibt. Darin ist festgehalten, dass es dort z. B. einen Kaffeeautoma-