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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 09-Protokoll_15_07_2014.pdf

- S.6

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Wir haben uns im Vertrag bemüht, sämtliche tatsächlichen aber auch theoretischen
Risken bestmöglich durch Garantieerklärungen seitens der Familie Schröcksnadel
abzudecken. Ich denke, das ist soweit gelungen.
Der Kauf- und Abtretungsvertrag entspricht
jedenfalls zu 100 % der vom Gemeinderat
beschlossenen Rahmenvereinbarung. Ich
denke, man kann das heute guten Gewissens zur Beschlusslegung vorlegen.
Was Sie in den Anlagen zum Kauf- und Abtretungsvertrag noch sehen sind Beilagen,
welchen Wert welche Gesellschaft zum
Übergabestichtag hat. Sie werden sehen,
dass die VB Gastronomie GmbH (dann Patscherkofelbahnen Infrastruktur GmbH) über
das meiste Vermögen verfügt, nachdem
sämtliche Seilbahnanlagen mit € 9,3 Mio.
geparkt werden. In der Betriebsgesellschaft
verbleiben dann noch etwa € 1,4 Mio. Das
ist der Kaufpreis für die Reste und die mobilen Anlagen am Patscherkofel.
Auch der Betriebsführungsvertrag, den Sie
als Entwurf dabei haben, ist wesentlich.
Dieser regelt zukünftig das Verhältnis zwischen denjenigen, denen die Anlagen gehören (Patscherkofelbahnen Infrastruktur
GmbH und Betreiber der Betriebs GmbH).
Sie erinnern sich, dass das Konstrukt so
gewählt wurde, dass es zum einen beihilferechtliche Gründe zur Risikoreduzierung
und zum anderen auch zukünftig mehr gestaltungsfreien Raum gibt. Der Eigentümer
der Anlagen muss nicht unbedingt auch derjenige sein, der den Betrieb durchführt.
Das wäre soweit mein Bericht. Wenn Sie
dazu Fragen haben, bitte ich darum.
GR Dr. Stemeseder: Ich versuche verständlich zu sein und habe heute bei einem
Bauarbeiter bereits meine Ausführungen
ausprobiert. Er heißt Werner und schuftet
jetzt gerade im Sonnenschlössl. Dort wird
ein Gehsteig errichtet. Als ich es ihm erklärt
habe, hat er gesagt, warum das nicht alle
machen. Ich habe ihm gesagt, weil wir nicht
so schön und gebildet sind und nicht aus so
einem guten Hause stammen. Er hat gesagt, dass er bei der TEERAG ASDAG AG
zwar sehr gut verdiene, aber glücklich geschieden sei und eine Menge Unterhalt bezahlen müsse.

Sonder-GR-Sitzung 15.07.2014

Ich komme jetzt zur Sache Legalität und
Legitimität. Ich bestreite nicht, dass alle zu
besprechenden Vorgänge und Geschäftsmodelle, die zur Abstimmung stehen, legal
sind. Legal bedeutet, dass sich der Staat
dies oder jenes gefallen lässt. Als junger
Vertriebler habe ich mich von Peter Gassmann von der Bank für Kirche und Caritas
(Pax-Bank) belehren lassen. Er hat zu mir
gesagt: "Ihr Österreicher, ihr seid komisch
komplexbeladen - steuerneutral veranlagen
- ihr sagt Hinterziehung dazu. Das ist bei
uns ein Kavaliersdelikt."
Da habe ich geschaut, denn ich war Klosterschüler und meine Mutter hat mich so erzogen, dass ich immer brav sein muss. Ich
habe dann in der Maria-Theresien-Straße
Rudolf getroffen. Wir waren beide weder berauscht noch unter psychogenen Drogen.
Ich sagte zu Rudolf: "Rudi, Steuermodell."
Im Grunde habe ich nur den Begriff Steuermodell sagen müssen, dann war für den
sehr informierten geschätzten Kollegen
GR Federspiel alles klar. Das FPÖ-Mitglied
Meinhard Unterthiener hat es in einem Satz
zusammengefasst …
(GR Federspiel: Patscherkofel!)
Ja, es war jetzt ein wenig irritierend, da gesprochen wurde, obwohl ich so interessante
Sachen erzähle. Scheinbar ist das alles
selbstverständlich. Meinhard Unterthiener
hat gesagt, dass man einen vorg"führt (vorgeführt) hat. Es wird etwas implizieren, dass
man uns an der Nase vorführt und mangelhaft informiert. Das möchte ich jetzt an und
für sich nicht behaupten, denn ich stehe
vollkommen unbewaffnet vor Euch, habe
aber alle Zahlen im Kopf. Es ist ja auch
nicht schwer.
StR Mag. Fritz hat mir einmal bestätigt,
dass es im Jahre 1996 zu einem symbolischen Schilling übernommen wurde. Ich
habe zur Frau Bürgermeisterin gesagt, dass
er von mir € 1,-- erhalten kann. Das ist eine
beträchtliche Wertsteigerung.
(GR Mag. Stoll: Das ist kein Schilling.)
O. k. Wenn das nicht stimmt, bedaure ich
das.
(Bgm.-Stellv. Kaufmann: GR Dr. Stemeseder, keine Zwiegespräche führen. Sprechen Sie bitte zum Thema.)