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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 09-Protokoll_15_07_2014.pdf

- S.11

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Flächenwidmungsplan zu genehmigen, obwohl sehr eingehend gesucht wurde.
Es ist richtig, dass es ursprünglich aufgrund
der Lärmimmission aus der Umgebung (vor
allem vom Frachtenbahnhof) wegen der
Eignung für die Widmung - Kerngebiet einschließlich Wohnen - Bedenken gab. Es
gab dann eine Reihe von Gutachten.
Ich erinnere an etwas, was ich damals bereits in der Debatte gesagt habe. Hätten wir
ein Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
wie es die Steiermark hat, dass man für bestimmte Zwecke mit Auflagen widmen kann,
wo man in einem Bauverfahren verbindlich
festschreiben kann, dass diese oder jene
Immissionsschutzmaßnahme zu treffen ist
und es nur dann der Widmungskategorie
entspricht, wäre es überhaupt keine Frage
gewesen.
Ich habe dem Amt der Tiroler Landesregierung auch gesagt, wenn man in der Nähe
des Hauptbahnhofes in zentraler innerstädtischer Lage, vom öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gut oder bestens erschlossen, keine Wohnbauten mehr errichten darf, hätten wir Dreiheiligen komplett
absiedeln müssen. Dreiheiligen stand bereits, bevor es das TROG gab.
Wenn, dann streicht alle Bestimmungen
über bodensparendes Bauen und Übersiedlungsschwerpunkte an den Hauptachsen
des ÖPNV wieder aus dem TROG, denn
ausgerechnet dort sollte man keine Wohnbauten errichten können, natürlich mit den
entsprechenden Schutzmaßnahmen für die
Leute, die darin wohnen. Es kann nicht im
Sinne des Erfinders des TROG gewesen
sein, dass man in zentraler Lage und an
Hauptachsen des ÖPNV nicht mehr wohnen
darf.
Mittlerweile ist es gutachtlich bestätigt und
gegen vorhersehbare Einwände möchte ich
ins Gewicht führen, dass die Behörde zwischen den begründeten Darlegungen verschiedener Gutachter abzuwägen hat. Dass
ein Amtsgutachter immer recht hat und man
Privatgutachtern prinzipiell misstrauen sollte, da diese ein Honorar dafür erhalten haben, dass sie begutachtet haben, würde ich
in dieser Allgemeinheit nicht so stehen lassen wollen. Auch ein bezahlter Privatgutachter gutachtet nach bestem Wissen und
Gewissen und ist an bestimmte fachliche
und berufliche Regelungen und Haftungen
Sonder-GR-Sitzung 15.07.2014

gebunden. Er schreibt nicht einfach irgendetwas in ein Gutachten, weil es sein Auftraggeber so haben möchte und er dafür
bezahlt bekommt.
Auch aufgrund der Mitteilung der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) wurde erwogen, dass bereits etliche Gleise im
Frachtenbahnhof stillgelegt wurden und in
den nächsten Jahren weitere stillgelegt
werden. Die Emissionsquelle wird geringer
und damit auch die Immissionen, die auf
das Gebäude einwirken werden. Aufgrund
einer Reihe von Gutachten und darin vorgeschlagenen Schallschutzmaßnahmen im
Gebäude ist auch das Amt der Tiroler Landesregierung zum Schluss gekommen,
dass dort Wohnnutzung möglich ist und der
Flächenwidmungsplan genehmigt wird.
Ich konzentriere mich auf zwei Punkte, die
noch auszuverhandeln bzw. auszustreiten
sind. Es war nicht immer nur in aller Ruhe,
Frieden und Freundschaft. Einerseits handelt es sich noch um das Projekt, das den
Wettbewerb gewonnen hat und zweitens,
was ist mit der öffentlichen Nutzung der
Fläche über den Handelsflächen, dem so
genannten Kulturplateau?
Es ist ja immer so, dass es zwischen einem
Juryentscheid des Wettbewerbs bis zur Einreichung eines Baus immer gewisse Änderungen gibt. Ein Wettbewerbssiegerprojekt
ist eben ein Vorentwurf und nachher gibt es
immer technische, wirtschaftliche und andere Gründe, wo man es noch überarbeiten
muss. Es bestand aber die gewisse Sorge,
dass jemand über einen Wettbewerb - sagen wir es einmal höflich - zu einer hohen
Dichte und großen Höhe kommt und hinterher mit seinen Kostenrechnern das Projekt
ein wenig zusammenstreicht, sodass es
zwar profitabel, aber nicht mehr unbedingt
dieses Projekt ist, das den Wettbewerb gewonnen hat. Ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen, ist das in der Logik der
Bauherrin bzw. des Bauherrn so enthalten.
Mit dem Projektsicherungsvertrag ist es uns
gelungen, da wir aufgrund der langen Wartezeit auf das Amt der Tiroler Landesregierung und allfällige Vorschreibungen (Auflagen usw. im Genehmigungsbescheid des
Landes Tirol) so spät sind. Die Fassade ist
jetzt noch nicht zu 100 % durchgearbeitet.
Sie wird von den Architektinnen bzw. Architekten, die den Wettbewerb gewonnen ha-