Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.46

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- 791 -

(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
GRin Mag.a Seidl: GR Onay hat zuerst ausgeführt, dass in Vorarlberg BürgerInnenräte
in der Landesverfassung integriert sind.
Nein, das stimmt nicht, denn in der zitierten
Verfassung ist folgender Absatz enthalten:
"Das Land bekennt sich zur direkten Demokratie in Form von Volkbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen und fördert auch andere Formen der partizipativen
Demokratie."
Mehr steht dort nicht. Immer zu sagen, dass
die Beteiligung in Vorarlberg besser gelöst
ist, stimmt nicht. Dort ist man über die Einsetzung der BürgerInnenräte nicht mehr
glücklich, weil sie nicht so oft stattfinden und
zudem sehr schwierig zu besetzen sind.
Worum geht es mir? GRin Duftner hat bereits ausgeführt, dass es ein großer Unterschied ist, ob man über Partizipation oder
von in unserem IStR verankerten Möglichkeiten von Stadtteilausschüssen spricht.
Mich wundert, dass das Land Tirol unseren
Entwurf nicht schon lange wieder an uns retourniert hat mit der Begründung, dass dieser Passus eine Ungleichbehandlung von
anderen Stadtteilen darstellt.
Zuerst sollten wir die Stadtteile definieren,
denn damals sind wir zu keiner Lösung gelangt. Diese Diskussion ist noch nicht beendet. Nachdem GR Onay noch ein paar
Jahre Mitglied in diesem Gemeinderat sein
wird, werden wir das noch einige Jahre diskutieren.
(GR Onay: Das weiß man nie!)
Wenn direkte Demokratie, partizipative Formen und BürgerInnenbeteiligungsprozesse
Ausschüsse sind, also eine Form von "kleinen" Gemeinderäten, ist GR Onay als gewählter Mandatar in einem BürgerInnenbeteiligungsprozess zu sehen. Das sehe ich
faktisch nicht so. Daher muss man die Begriffe auseinanderhalten.
GR Mag. Fritz: Da mich GR Lassenberger
direkt angesprochen hat, möchte ich etwas
dazu sagen. Ich war bei der Diskussion "Am
Hausberg" dabei, wo so getan wurde, als ob
die Stadtteilausschüsse ab morgen abgeschafft werden. Ich habe versucht, zu erklä-

GR-Sitzung 10.10.2019

ren, dass der Beschluss des Gemeinderates lautet, dass es mit dem Ende dieser Legislaturperiode, also in der nächsten Gemeinderatsperiode, das unsägliche 10 plus
10 Format nicht mehr geben wird. Setzen
wir uns zusammen und sprechen genau
über den Inhalt dieses Antrages. Alternative
Formate sind anzustreben. Menschen aus
jedem Stadtteil, die zum Teil je nach Qualität und Größe des Stadtteils und den gemachten Erfahrungen auch unterschiedlich
sind, sollten möglichst in die Entscheidungsfindung und Gestaltung einbezogen werden.
Es tut mir leid, weil ich es zu wenig klar gesagt habe und daher die Interpretation erfolgte, dass damit das Paket nochmals aufgeschnürt wird. Diesen Begriff habe ich jedenfalls nie verwendet. Ich weiß, dass das
so interpretiert wurde. Bei der ersten Gelegenheit, nämlich bei der öffentlichen Sitzung
des Stadtteilausschusses Igls habe ich sehr
ausführlich erläutert, wie das gemeint war.
Warum ich entgegen der Annahme bzw. der
Interpretation gemeinsam mit anderen VertreterInnen der Koalition gegen den Antrag
des Stadtteilausschusses gestimmt habe,
wurde von mir erklärt. Der Antrag ist gegen
die Stimmen der anwesenden GemeinderätInnen bei Stimmenthaltung der SPÖ gefasst worden. Das habe ich dort öffentlich
erklärt.
GR Depaoli sagt, dass ich "im Liegen umgefallen bin", GR Onay bezeichnet das als
Salto rückwärts. Ich habe nie gesagt, dass
das Paket aufzuschnüren sei. Wir sollten
uns auf die Arbeit des Stadtteilausschusses
in der Zeit, da er noch besteht, konzentrieren. Nehmen wir von den positiven Erfahrungen so viel wie möglich mit und arbeiten
wir gemeinsam an Alternativen. Das Format 10 plus 10 hat einfach keine Zukunft für
die ganze Stadt. Auf Dauer auch nicht für
die Stadtteile Vill und Igls.
Beschluss (bei Stimmenthaltung FPÖ,
8 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag des Stadtteilausschusses Vill
vom 10.09.2019 (Seite 788) wird dem
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss zugewiesen.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Gruber.