Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.48
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Den ursprünglichen hohen Preisvorstellungen der Amraser Straße 2 bis 4, Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH (AEB)
konnte die Stadt Innsbruck nicht Folge leisten. Daher nahm die Stadt Abstriche von
900 m2 in Kauf. Zudem gestattete sie der
Bauträgerin entgegen dem Projektsicherungsvertrag massive Veränderungen (zusätzliches 11. Stockwerk, Erhöhung der Anzahl der Wohnungen) am Bau vorzunehmen. Geplant waren 10 Geschoße. Als Gegengeschäft senkte die Bauträgerin nochmals den Kaufpreis. Ein entsprechender
Vermerk wurde aus dem Vertrag gestrichen.
Auf die Kritik seitens der Bauplanung und
der Aufforderung den Projektsicherungsvertrag einzuhalten, antwortete der damalige
amtsführende Stadtrat mit entsprechenden
Andeutungen. Die damalige Bürgermeisterin gab die Anordnung von einer Umsetzung
des Projektsicherungsvertrages Abstand zu
nehmen.
Weil im Vorfeld GR Mag. Fritz ein Video
veröffentlicht hat, dass ihm die politische
Konkurrenz gewisse Dinge vorwirft, möchte
ich auf ein paar Dinge hinweisen. Gegen einen bestehenden Projektsicherungsvertrag
zu entscheiden bzw. diesen nie anzupassen
- darüber haben wir auch im Kontrollausschuss diskutiert -, das entspricht nicht dem
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR). Zwei Tage vor einer Sitzung
des Gemeinderates, in der eine knappe Entscheidung erfolgte, wurde eine Weisung gegeben, dass noch ein weiteres Stockwerk
möglich ist. Der Gemeinderat wurde nie darüber informiert bzw. war diese Information
auch für die Mitglieder des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
nicht vorhanden.
Daher besteht ein "Anfangsverdacht" dass
der damalige Stadtrat bzw. die Stadtführung
absichtlich nicht informiert haben, da die
Befürchtung bestand, dass sich die Mehrheiten hier im Gemeinderat ändern könnten.
Der Gemeinderat wurde bewusst getäuscht.
Daher habe ich im Kontrollausschuss angekündigt, dass ich diesen Fall zur Prüfung
der Gemeindeaufsicht zumitteln werde. Den
"Anfangsverdacht" der Untreue werde ich
staatsanwaltschaftlich prüfen lassen.
Diese Verfahrensweise verletzt alle Vorgaben des Projektsicherungsvertrages und ist
meiner Meinung nach willkürlich. Von einer
GR-Sitzung 10.10.2019
Veränderung des Projektsicherungsvertrages hätte der Stadtsenat oder der Gemeinderat Kenntnis haben müssen.
Zusätzlich scheint das Projekt hinsichtlich
der MieterInnenstruktur schlecht vorbereitet
zu sein. Es fehlt ein Nutzungskonzept. Jährlich muss die Stadt Innsbruck der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) auf
Grund ungenügender Mieteinnahmen einen
Abgang von € 100.000,-- erstatten. Zusätzlich kann nicht überall die Vorsteuer abgezogen werden. Das führt zu neuerlichen
Mehrkosten.
Das war meine Grobzusammenfassung dieses Projektes.
StRin Dengg: GR Onay, Du sprichst hier als
Berichterstatter und kannst Dich anschließend als Debattenredner melden. Du willst
oder kannst es nicht lernen und langsam
werde ich zornig.
Wann darf oder soll ich meine Fragen stellen? Am Ende oder am Anfang meiner
Rede?
Bgm. Willi: Das ist die Freiheit der Rednerin.
StRin Dengg: Einen großen Dank möchte
ich der Kontrollabteilung und den Zeitungen
aussprechen. Ich feiere nächstes Jahr
meine 20-jährige Mitgliedschaft hier im Gemeinderat. Ich wüsste in der Opposition
ohne die Kontrollabteilung und ohne die Medien die Hälfte nicht, was in diesem Haus
vorgeht.
Ich möchte vorausschicken, dass der laufende Betrieb nicht geprüft wurde. Wir wissen, dass die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) die Stadtbibliothek gekauft hat und die Stadt Innsbruck als Mieterin auftritt. Leider ist es mir nicht möglich, zu
diesem Bericht frei zu sprechen, denn es
hat so viele Änderungen mit sehr vielen Daten und Fakten gegeben. Man verzeihe mir
daher, dass ich einige Dinge ablesen muss.
Die Unterfertigung des Vertrages erfolgte
am 06.02.2015. Der Beschluss wurde mehrheitlich im Gemeinderat am 22.01.2015 gefasst. Es geht um den Vertrag mit der Amraser Straße 2 bis 4, Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH (AEB). Die vertragliche Vereinbarung war einen Platz für die Öffentlichkeit, dauerhaft, unentgeltlich und ohne jede
Konsumpflicht zugänglich zu machen.