Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.60

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- 805 -

Genau das ist in dem Fall passiert, nämlich
die Kenntnisnahme seitens der beiden zuständigen Ressortführenden, dass gegenüber dem vorliegenden Projektsicherungsvertrag Änderungen vorgenommen werden,
die unserer Einschätzung nach keine gravierenden Eingriffe in das Wettbewerbssigerprojekt sind. Das wurde mir im Übrigen
auch von den planenden ArchitektInnen bestätigt, was ich dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte damals
auch mitgeteilt habe.
Ich war für die Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, zuständig
und offenkundig die damalige Bürgermeisterin für die Mag.-Abt. I, Präsidialangelenheiten, die zusammen mit der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) die Verhandlungen über den Kauf des Sockels geführt
hat.
Ich schließe mit dem Satz, dass ich nach
bestem Wissen und Gewissen versucht
habe, Mehrheitsbeschlüsse des Gemeinderates zu so geringen Kosten wie möglich für
die Stadt Innsbruck zur Realisierung zu
bringen. Nichtsdestotrotz, wenn jemand beginnt nach der Korruptionsstaatsanwaltschaft zu schreien, habe ich angekündigt,
weil die GRÜNEN von sauberer und transparenter Politik nicht nur reden, sondern
diese auch umsetzen, dass ich nach der
Auseinandersetzung im Gemeinderat den
Bürgermeister mit dem Ersuchen um Beurlaubung von meinem Mandat bitte. Dies in
der Absicht - das sage ich auch laut und
deutlich -, spätestens dann, wenn die
Staatsanwaltschaft festgestellt hat, dass an
den Vorwürfen nichts daran ist, wieder erhobenen Hauptes mein Mandat anzunehmen.

elfte Stockwerk ausgesprochen. Man muss
schon ein bisschen die Genese sehen.
StRin Mag.a Schwarzl, Sie haben Recht,
dass man die MitarbeiterInnen der Stadtbibliothek nicht schlecht machen darf. Natürlich
bedingt der Standort den dafür bezahlten
Preis. Dies in jeglicher Hinsicht, sei es für
den Umbau, für die Größe und auch für den
Betrieb.
GR Mag. Fritz hat es erwähnt, aber ich sehe
es ein wenig anders. Wir haben damals den
Bauträger zur Fassade gezwungen. Aber es
wurde festgehalten, wenn die Fassade verwirklicht werden muss, besteht laut Projektsicherungsvertrag zu wenig Geschoßfläche.
Daher mussten wir auch den Bebauungsplan leicht, um zirka 19 cm oder 20 cm,
adaptieren, damit der Bauträger laut Projektsicherungsvertrag die zugesagte Fläche
einhalten kann. Das haben wir auch getan.
Vier Monate später haben wir erfahren,
dass noch ein elfter Stock eingezogen wird.
Ich darf aus dem Protokoll des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte Folgendes vorbringen:
"… dass davon auszugehen ist, dass die
eingereichte Tektur, sprich die Änderung
des elften Stockwerkes genehmigt wird. Es
ist faktisch, wenn auch nicht rechtlich Teil
der Geschäftsgrundlage, warum die Projekt
Entwicklungs GmbH (PEMA) preislich noch
einmal entgegengekommen ist."

StRin Dengg: Zur Geschäftsordnung!
GR Lukovic, BA MA kann nicht im Raum
sein, wenn sein Ersatz noch auf seinem
Platz sitzt. Das ist laut Geschäftsordnung
des Gemeinderates (GOGR) nicht möglich.

Dies war aber kein Thema, als wir zwei Monate zuvor über den Kauf des Sockels im
Gemeinderat abgestimmt haben. Das war
dort nicht auf der Agenda. Jetzt kann man
Vertragsraumordnung, die in diesem Stil
durchaus vergleichbar ist, sicherlich anwenden. Aber, dann muss man diese dem Gemeinderat zum entsprechenden Zeitpunkt
zur Kenntnis bringen, darüber abstimmen
lassen und wie es zuvor erwähnt wurde,
transparent darlegen.

GR Appler: Dieses Projekt verfolgt uns
schon eine gewisse Zeit. Das Gebäude sowie die Widmung und der weitere Verlauf
der Bebauungspläne beschäftigen uns bereits seit Stunden. Ich darf zu Beginn festhalten, dass ich gegen die Widmung und
gegen den Kauf des Sockels gestimmt
habe. Zudem habe ich mich auch bei der
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte gegen das

Der Bericht der Kontrollabteilung sagt, dass
GR Mag. Fritz davon in Kenntnis war, das
war nicht rechtlich, aber faktisch part oft the
deal bereits Anfang des Jahres. Wir wussten das nicht. Zudem hätten wir nicht im
Herbst den Bebauungsplan ändern müssen,
um dem Investor die zusätzlichen Quadratmeter zu ermöglichen, weil wir auf den Projektsicherungsvertrag und die Qualität der
Fassade gepocht haben. Damals haben wir

GR-Sitzung 10.10.2019