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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.79

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eingehend beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die eingebrachten Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht
haben.
Im Zuge der Auflage und der damit verbundenen nochmaligen intensiven Auseinandersetzung mit dem Planungsgebiet konnten für die Bereiche Schmiedgasse 12b und
12c und Pradler Straße 2b weitere neue
Tatsachen und Erkenntnisse gewonnen
werden. Der Planungsbereich soll deshalb,
um diese Bereiche verkleinert, beschlossen
werden.
Ich möchte mich dazu gerne zu Wort melden. Es ist ein sehr wichtiger Beschluss. Wir
haben mit Alt-Pradl einen Abschnitt, der von
großer historischer Bedeutung für den
Stadtteil ist. In den Aufzeichnungen findet
man historische schwarz-weiß Aufnahmen
von Alt-Pradl, die zeigen, dass sich gegenüber früher kaum etwas verändert hat. Man
könnte meinen, dass es aktuelle Bilder sind.
Die Chance, hier etwas von historischem
Wert für die Stadt Innsbruck zu erhalten, ist
groß und äußerst wichtig. Aus diesem
Grund gab es im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte überhaupt
keine Debatte darüber, diesen Bebauungsplan dem Gemeinderat vorzulegen.
Es war Eile geboten, da schon erste Projekte, die den Stadtteil verändern werden, in
den Startlöchern standen und teilweise
schon umgesetzt wurden.
Das Erscheinungsbild von Alt-Pradl wird
sich ohnehin wandeln. Aber etwas von der
historisch wertvollen Substanz können wir
mit diesem Beschluss noch sichern. Ich
möchte mich bei allen Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte bedanken, die an der Besichtigung vor Ort teilgenommen haben. Hier
können wir erreichen, was vielleicht nicht
überall umsetzbar ist.
Auch in St. Nikolaus gebe es viele Projekte,
bei denen man die Struktur und die Gebäude gerne erhalten würde.
Leider werden Grundstücke dann doch verkauft, denn dort wo InvestorInnen Interesse
an der Erhaltung von Beständen zeigen,
fällt es uns aufgrund gesetzlicher Einschränkungen schwer einzugreifen. Ich
glaube, wir müssen gemeinsam darauf
schauen, dass wir diese Stadtteile erhalten
GR-Sitzung 10.10.2019

können und entsprechend dort die Infrastruktur verdichten, wo es sinnvoll ist. Wenn
sich Verkehrsadern, Straßenbahnlinien oder
gute Anbindungen in historisch wertvollen
Bereichen befinden, müssen wir mit unserer
Arbeit ansetzen.
Orte, an denen es in der Wahrnehmung der
Bevölkerung wertvolle Stadtbilder und
Wahrzeichen gibt, müssen wir schützen. Es
war ein tolles Projekt, für das Studien und
Untersuchungen durchgeführt wurden, um
heute diesen Beschluss vorlegen zu können.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von
GR Kurz):
Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GR Kurz; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.09.2019:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. PR-B25, Pradl, Bereich
"Alt-Pradl" zwischen Sill, Reichenauer
Straße, Schmuckgasse, Egerdachstraße
und Furterzaunweg, wird verkleinert um den
Bereich Schmiedgasse 12b und 12c und
Pradler Straße 2b (als Änderung der Bebauungspläne Nr. RE-B1, Nr. RE-B1/1 und Nr.
338/c), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR Kurz betritt um 21:25 Uhr den Sitzungssaal.
46.

MagIbk/28143/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B39, Wilten, Bereich Leopoldstraße 7 und
9, Heiliggeiststraße 1b (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WI-B32), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme zum Entwurf