Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.87
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Änderungsvorschlag, Planungsgespräch,
gemäß § 73 TROG 2016, abzulehnen.
Ich muss noch etwas ergänzen. Ich habe
vorhin zu GR Onay gesagt, dass dieses
Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte nicht mehr behandelt wurde. Das stimmt so nicht ganz. Es
hat noch einmal eine rechtliche Aufklärung
gegeben, doch wurde keine inhaltliche Diskussion mehr geführt. Das wollte ich noch
sagen, damit es auch richtig vermerkt werden kann.
GR Mag. Anzengruber, BSc: Wir haben
das im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte besprochen. Durch
die rechtliche Möglichkeit des Planungsgespräches ist dieser Akt auf der Tagesordnung. Es geht um die gleiche Einreichung
des Flächenwidmungsplanes wie damals.
Wir haben ja schon gehört, dass es bis zur
höchsten Instanz des Obersten Gerichthofes durchgefochten wurde. Dort gab es
eben diese Entscheidungen.
Auch wir sind in engem Kontakt mit der betroffenen Person, da wir uns die Angelegenheit sehr zu Herzen genommen haben.
Sollte ein zweites Ansuchen gestellt werden, ist es essentiell, dass Bgm. Willi gemeinsam mit uns allen versucht, eine Lösung zu finden, die der betroffenen Person
Unterstützung bietet. Ich glaube, dass diese
Person gerade dabei ist, einige Unterlagen
aufzuarbeiten die dann auch eingereicht
werden.
Unsere gemeinsame Aufgabe wird dann
sein, dass wir Beistand bieten müssen. In
diesem Fall ist es aber ganz klar, dass wir
dem Antrag zustimmen müssen. Das haben
wir auch mit der betroffenen Person abgestimmt. Rechtlich betrachtet, macht alles
andere keinen Sinn.
Herr Bürgermeister, ich bitte besonders
Dich darum, dass Du den Betroffenen unterstützen wirst. Du kennst dich mit diesem
Thema seit dem Aufklärungsgespräch mit
ihm aus. Das gilt auch als Appell an uns
alle, um hier bestmögliche Hilfe zu leisten.
GRin Mag.a Seidl: Zuerst wollte ich nichts
dazu sagen, doch ich muss nun
GR Mag. Krackl antworten. Ich möchte auf
die Kritik, die sich auf den angeblichen Automatismus bezieht, eingehen. Es ist groß-
GR-Sitzung 10.10.2019
artig, dass die Dinge eben nicht automatisch ablaufen. Wir haben eine Gewaltentrennung. Es gibt eine Judikative, Exekutive
und Legislative.
(GR Mag. Krackl: Danke, doch wenn ich
nicht die Wahl habe, ist es keine freie
Entscheidung.)
Es ist eben eine formelle Entscheidung. Zu
diesem Fall in Arzl ist schon viel gesagt
worden und wenn Du, GR Onay, dagegen
stimmen möchtest, sei es Dir unbenommen.
Ich würde es dennoch nicht machen.
(GR Onay: Ich habe gesagt, dass ich
zustimmen werde.)
Tut mir leid, das muss mir entgangen sein.
Jedenfalls zieht sich dieses Thema schon
20 oder 30 Jahre durch. Ich denke, dass
man endlich einen Strich darunterziehen
muss. Sollte es sowieso ein Lösungsangebot geben, wäre das erfreulich. Ich denke
nicht, dass irgendjemand hier im Gemeinderat den Verlauf dieser Geschichte besonders gut findet. Dennoch möchte ich noch
einmal betonen, dass es eine Gewaltentrennung gibt.
GR Mag. Krackl: Danke für die Aufklärung.
Es ist mir allerdings nicht fremd, dass es
eine Gewaltentrennung gibt. Doch nachdem
heute auch viele Landtagsabgeordnete hier
sitzen, haben diese vielleicht einige Ideen,
wie man das Wahlverhalten in Zukunft besser gestalten könnte.
Die Entscheidungsfreiheit würde dazu dienen, BürgerInnen in vergleichbaren Situationen besser helfen zu können. Ich möchte
mich bei allen herzlich bedanken, die um einen guten Beschluss gerungen haben.
Auch für GR Onays klare Worte möchte ich
meinen Dank aussprechen. Das Protokoll
werde ich noch einmal sehr genau lesen. Es
entstand der Eindruck, als sollten wir hier einen Beschluss gegen höchstgerichtliche
Entscheidungen fällen, um Menschen besser helfen zu können.
Das finde ich sehr bedenklich und schade
und dass das ausgerechnet von jemanden
kommt, der einige Stunden vorher darauf
hingewiesen hat, wer rechtlich anzuzeigen
ist und vielleicht nicht korrekt gehandelt hat.
Das habe ich doch sehr erstaunlich gefunden, vielen Dank dafür, GR Onay!