Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.89

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53.3

GfGR/182/2019
Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR), Änderung § 74e
(GRin Gregoire)

GRin Gregoire: Es geht bei diesem Antrag
um die Weitergabe und den Besitz von Prüfberichten. In der Vergangenheit ist dabei ja
einiges schiefgelaufen. Daher ersuche ich,
beiliegenden Antrag dem Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Gregoire und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 19.07.2019 eingebrachte Antrag wird
dem Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss zugewiesen.
53.1

GfGR/172/2019
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer
Christine, Abberufung
(GR Depaoli)

53.4

GfGR/183/2019
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer
Christine, Abberufung (GR Lassenberger)

GR Depaoli: Mein Abänderungsantrag unterscheidet sich nur durch zwei Worte von
meinem ersten Antrag. Er lautet folgendermaßen:
Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck möge
beschließen:
Bürgermeister-Stellvertreterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer wird ihres Amtes bzw. ihrer politischen Funktion als BürgermeisterStellvertreterin gemäß §17a Abs.1, Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), abberufen.
Depaoli, eigenhändig
Bgm. Willi: Es handelt sich hierbei um einen Beschluss, bei dem Bgm.-Stellv.in
Mag.a Oppitz-Plörer als befangen zu sehen
ist. Sie müsste den Raum verlassen und
darf an der Abstimmung nicht teilnehmen.
Ich möchte aber, dass Frau Bgm.-Stellv.in
als Auskunftsperson im Saal bleibt, da es
GR-Sitzung 10.10.2019

auch ein Gebot der Fairness ist. Sie wird
erst bei der Abstimmung den Raum verlassen.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.
Stellv. Gruber.
Bgm. Willi: Die Innsbrucker Grünen (GRÜNEN) werden der Abberufung von Bgm.Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer zustimmen.
Warum überhaupt, wieso nicht früher, weshalb erst jetzt? Das sind Fragen, mit denen
wir konfrontiert waren.
Eine meiner ersten Amtshandlungen hier im
Gemeinderat war ein Nachtragsbudget in
der Höhe von € 11 Mio. für die Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH (PKBI) beschließen zu lassen.
Es war keine einfache Entscheidung und es
gestaltete sich als schwierig, eine Mehrheit
im Gemeinderat zu finden. Selbst Fraktionen in der Koalition haben sich dagegen
ausgesprochen, noch mehr Geld zur Verfügung zu stellen.
Ich habe in der Folge zwei Berichte in Auftrag gegeben - einen davon unmittelbar
Kraft meines Amtes bei der Kontrollabteilung. Mit dem zweiten habe ich
RA Dr. Schöpf LL.M. ersucht, bei der Abwicklung der Baustelle am Patscherkofel,
darauf zu achten, dass die Stadt Innsbruck
nur das Allernötigste bezahlen muss.
Im Juli 2019 hat der Sondergemeinderat
stattgefunden, bei dem diese beiden Prüfberichte zur Diskussion standen.
Ich habe am Ende dieser Sondersitzung
des Gemeinderates gesagt, dass die Verantwortung auf mehreren Schultern liegt. Zu
dieser Aussage stehe ich. Dennoch gibt es
verschiedene Grade des Wissens.
Das ist mir heute bewusst, da ich die Berichte in Zusammenhang mit dem Protokoll
der Sitzung intensiv studiert habe. Das können Sie mir glauben.
Ich habe versucht, alle Details herauszufinden. Wann hat wer was gesagt? Wer hat zu
welchem Zeitpunkt etwas gewusst und auf
welcher Grundlage sind die Entscheidungen
getroffen worden?