Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.238
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Stadtteils abseits der ansässigen Vereine diese Infrastruktur nutzen kann? Wenn
ja, wie erfolgt die Vergabe bzw. Anmeldung? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Beim Vereinsheim St. Nikolaus handelt es sich um ein Objekt, welches im Eigentum der Stadt Innsbruck und nicht im Eigentum der IIG steht.
Nein – eine Nutzung durch die Bevölkerung abseits der Vereine ist nicht möglich. Dies wurde seinerzeit von der Stadt Innsbruck vertraglich mit dem Dachverband so vereinbart.
Frage 3:
Ist es möglich, dass andere Vereine aus dem Stadtteil – abseits der mit fixer Infrastruktur im Vereinsheim befindlichen fünf Vereine – das Vereinsheim nutzen?
Wenn ja, wie erfolgt die Vergabe bzw. Anmeldung? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Wenn Flächen zur Verfügung stehen, ist es dem Dachverband gestattet, diese
Vereinen aus St. Nikolaus/Mariahilf zu den gleichen Bedingungen zu überlassen.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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