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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.7

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Stadt Innsbruck einfordern kann, bedeutet
das, dass von den € 34,7 Mio., die eigentlich der Stadt Innsbruck zustehen, wir von
den € 34,7 Mio. nur € 11,7 Mio. mit weit unterinflationärer Steigerung erhalten. Das ist
nicht gesetzlich vorgeschrieben, denn sonst
wäre das kein Problem, aber es wäre im
Sinne eines guten Regierens und eines guten Ausgleichs über alle Gemeinden von
Seiten des Landes Tirol.
Wenn man das umlegt, wurden uns in den
letzten Jahren pro Jahr plus/minus
€ 20 Mio. vorenthalten. Dieses Geld fehlt
und man muss darum kämpfen. Auch trotz
der Bemühungen des Bürgermeisters und
des Finanzdirektors wurden uns diese Mittel
vorenthalten. Das zeugt davon, dass wir
€ 23 Mio. an die anderen Gemeinden in Tirol ausschütten und mit unserem Anteil in
Kufstein, Langkampfen, Ebbs, in Zams und
wo auch immer Dinge entstehen.
Dazu leisten wir unseren Anteil und das darf
man als InnsbruckerIn auch sehr stolz erwähnen. Wenn wir schon die Mittel nicht bekommen, kommen wir nicht nur der zentralörtlichen Aufgabe nach, sondern schon bald
einer überregionalen Aufgabe. Wir geben
wirklich viele Millionen Euro an die anderen
Gemeinden und das Land ab.
An dieser Tabelle muss man dranbleiben.
Es wäre schon viel getan, wenn zumindest
die Inflation abgegolten wäre. Dies ist aber
nicht der Fall und unser Anteil ist praktisch
in Höhe der Inflation. Wir bekommen nicht
einmal die 10 % von dem, was uns zusteht.
Diese Tabelle möchte ich allen ans Herz legen, wenn sie in Kontakt mit Abgeordneten
bzw. mit Ressortführenden des Landtags
und mit Regierungsmitgliedern sind. Wir
können da stolz sagen, dass wir eher in das
Land und in andere Gemeinden hineinzahlen.
Uns fehlt dieses Geld und es fehlt den InnsbruckerInnen. Es wäre schön, wenn es hier
eine Verbesserung und eine Angleichung
geben würde.
GR Appler: Ich bin GR Mag. Plach für die
Aufklärung dankbar. GR Onay, dieser Sondergemeinderat ist nichts anderes als eine
stadtrechtliche Notwendigkeit, die wir im
größten politischen Konsens getroffen haben, da es sich sonst zeitlich mit den Fristen
nicht ausgegangen wäre, und um genug
Zeit zu haben, den Bericht zu lesen.

Auch ich möchte mich für den Bericht der
Kontrollabteilung bedanken. Die zwei Kernpunkte wurden bereits angesprochen, es
wurde aber noch nicht gesagt, um was es
geht. Eigentlich ist es recht banal: Man hat
in der Vermögensrechnung € 11,4 Mio. zu
minder bewertet und einen alten Dienstpostenplan verwendet.
An dieser Stelle möchte ich bei
GR Mag. Plach einhaken. Ich finde das im
Gesamtvorgehen auch sehr skurril. Man
stellt in der Sitzung des Kontrollausschusses die Frage nach dem Dienstpostenplan
und ob der neue schon übermittelt ist. Die
Kontrollabteilung antwortet, dass sie bei der
Überprüfung im Sommer den neuen von der
Mag.-Abt. I, Personalwesen, angeforderten
Plan bekommen hat.
Die Kontrollabteilung glaubt, dass diesen
auch die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteilungungsverwaltung, bekommen
hat. Diese schaut dann zur Kontrollabteilung
und sagt, dass sie nichts bekommen hat.
Das hinkt! Wenn diese Thematik im Kontrollausschuss nicht behandelt wird, taucht
der Dienstpostenplan wahrscheinlich nie
auf. Das kann nicht sein. Ich bin über die
klar getroffene Feststellung froh, dass man
in der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteilungsverwaltung, am internen
Kontrollsystem etwas arbeiten muss. Das
hat man auch daran gesehen, dass die automatische Buchung im Computerprogramm
über die Vermögensverwertung nicht funktioniert hat.
Da hat man auch die Entscheidung getroffen, besonderes Augenmerk darauf zu legen und damit in Zukunft auch ein neues
System des internen Kontrollsystems zu installieren. Ich bin sehr froh, dass auch die
anderen gefundenen Punkte erledigt wurden.
Für mich ist es allerdings immer noch unverständlich, wie das passieren kann. Mit
dem Dienstpostenplan haben wir durchgehend ein Problem, was im gesamten letzten
Jahr der Fall war, und dann wird festgestellt,
dass keiner vorhanden ist. Irgendjemandem
von der Mag.-Abt. I, Personalwesen, und
der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, muss doch aufgefallen sein, dass sie den alten Dienspostenplan haben? Die Kontrollabteilung hat den

GR-(Sonder-)Sitzung 25.10.2023 (gemäß § 20 Abs. 1, dritter Satz, IStR)