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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.9

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Von meinen VorrednerInnen wurde schon
sehr viel gesagt und auf die zwei wichtigsten Punkte, also den Dienstpostenplan und
das Delta der € 11,4 Mio. hingewiesen. Natürlich kann das bei einem Budget von einer
halben Milliarde Euro ins Lächerliche gezogen werden, da sind € 11,4 Mio. Euro nicht
viel. Ich erinnere daran, dass es Bilanzgrundsätze, wie die wahrheitsgetreue Abbildung von Soll und Haben bzw. die wahrheitsgetreue Abbildung von Vermögen und
Kapital gibt. Das hat nicht nur für UnternehmerInnen in der Privatwirtschaft für Beteiligungsunternehmen zu gelten, sondern auch
für die Stadt Innsbruck.
Auch wenn das Finanzamt hier nicht vorbeischaut, muss die Stadt Innsbruck Vorbild
sein. Wo kommen wir denn da hin, wenn
jede/r meint, dass wir uns unsere eigenen
Budgetgrundsätze machen können. Das ist
ein NoGo! Das möchte ich eingangs festhalten.
GRin Dengg hat vollkommen recht damit,
dass wir froh sein müssen, dass diese
€ 11,4 Mio. aufgepoppt sind. Es war ein
Glück, dass die Kontrollabteilung bei ihren
Durchforstungen erkannt hat, dass hier ein
Delta besteht.
Es gab dann die Aussagen, dass man das
nicht reparieren kann, weil man manuell eingreifen müsste und sich dann auf einmal relativ viel ändern würde. Das würde mir zu
denken geben. Man kann nämlich nicht
diese Jahresrechnung zur Kenntnis nehmen, was ursprünglich passiert wäre, und in
den Folgejahren würde man das dann reparieren.
Das heißt, dass wir immer mit falschen Zahlen weiterplanen würden. Wo soll das hinführen? Da stimmt im Jahr 2023 das Budget
nicht und im Jahr 2024 auch nicht. Da wären wir mehr auf einem Schiff unterwegs,
das auf und nieder fährt. Das wird nicht gehen. Ich möchte mich versichern können
und Sicherheit haben, dass die Zahlen, die
uns vorgelegt werden, auch stimmen.
In einer weiterführenden Erklärung, datiert
mit 12.10.2023, Beschlussfassung für den
Rechnungsabschluss 2022, liest man unter
einem Punkt, Textziffer 346:
"Die Korrekturbuchungen betreffend die Beteiligungsbewertungen wurden durch die

SAP-Communiti-Softwarefirma durchgeführt". Angemerkt wird, dass die von der
Firma manuell vorgenommenen Buchungen
nicht in den Anlagentransaktionen ersichtlich nachvollzogen werden können (Verknüpfung Finanz- und Anlagenbuchhaltung). Beim Rechnungsabschluss 2023 wird
auf diese Buchungssätze bzw. die entsprechenden Transaktionen besonderes Augenmerk gelegt."
Das heißt, dass wir uns eigentlich schon
wieder nicht sicher sind! Wir müssen im
Jahr 2023 im Fokus haben, ob die Korrekturen, die jetzt für den Jahresabschluss 2022
vorgenommen wurden, auch tatsächlich
nicht zu Verschiebungen beitragen. Wenn
ich diesen Satz lese, habe ich größte Zweifel und größte Bedenken, ob die Buchhaltung mit dieser EDV nicht auch in anderen
Bereichen bei tausenden Buchungen pro
Jahr überhaupt noch stimmt!
Hier ist größter Handlungsbedarf gegeben,
dass das neu aufzustellen ist. Ich traue den
gesamten Buchungen nicht mehr. Das ist ja
nur ein Bereich! Vielleicht gibt es noch zig
andere! Wenn das schon mit Fragezeichen
und Skepsis hinterlegt ist, wo enden wir
dann? Sind die Zahlen, über die wir uns hier
in diesem Haus unterhalten, wahrheitsgetreu bzw. stimmen diese? Macht das System vielleicht Eigenbuchungen und niemand
weiß, warum? Ich habe hier Zweifel! Das
möchte ich auch ganz klar hier sagen. Ich
möchte nicht dem Vorwurf ausgesetzt sein,
dass man nicht darauf hingewiesen hat.
Jetzt aber bin ich froh, dass es so durchgeführt wurde und der Kontrollausschuss sich
dahingehend klar gewesen ist.
Erwähnen möchte ich auch noch den monitären Betrag, da dieser abschließend sehr
erfreulich ist. Natürlich hat es mehr Einnahmen gegeben, die dem geschuldet sind,
dass sich die Kommunalsteuer hervorragend entwickelt hat. Bei den Steigerungen,
die die Abschlüsse bringen, wird die/der
Profitierende die Stadt Innsbruck bzw. die
Kommune sein. Außerdem waren wir damit
konfrontiert, dass wir außerordentliche Bundesabgabenertragsanteile bekommen haben.
Wir spüren im heurigen Jahr schon, dass
wir das etwas büßen müssen. Der Bund hat
erkannt, dass man das System reduzieren

GR-(Sonder-)Sitzung 25.10.2023 (gemäß § 20 Abs. 1, dritter Satz, IStR)