Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 10-Dezember.pdf
- S.65
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1574 -
fahren soll oder nicht, oder ob sie in
Notfällen fahren können soll.
Ich habe sie anfangs verlesen, und wir
können darüber abstimmen.
Ich bin der Meinung, dass gute Architektinnen und Architekten einen künstlerischen Effekt mit einbringen, der ohne sie
einfach nicht erreichbar ist. Das sind
Dinge, an die keiner von uns denkt.
Deshalb bekommen sie für viele Projekte
einen Preis. Ob sich dieser künstlerische
Impetus letztlich umsetzen lässt, ist eine
andere Frage.
Beschluss (einstimmig):
Als Beispiel nenne ich den Platz in
St. Gallen. Dieser wurde von einer Bank
gestaltet. Er war sehr teuer, aber die
Bevölkerung war überhaupt nicht zufrieden. Deshalb hat man noch einmal eine
Künstlerin mit der Gestaltung betraut, die
sehr gewagte Vorschläge gemacht hat,
Pippilotti Rist. Die Bank hat das finanziert,
und herausgekommen ist eine Weltsensation.
Zur Frage, ob dieser neue Platz in St.
Gallen den Leuten gefällt, höre ich, dass
er mehrheitlich gefällt. So wird es auch bei
der Maria-Theresien-Straße sein: Die
Besucherbänke im Gemeinderatssaal
werden gefüllt sein wie noch nie, und GR
Mag. Kogler wird wieder lauthals bekannt
geben, dass die Gestaltung ganz anders
gemacht werden müsse.
Der heute zu fassende Grundsatzbeschluss ist sehr allgemein formuliert, so
dass wohl jeder zustimmen kann. Die
Vorlage wurde im Stadtsenat dahingehend
ergänzt, dass ein abschließender Vorschlag über die Zusammensetzung der
Jury zur Genehmigung vorzulegen ist.
Diese Auseinandersetzung ist noch zu
führen, wer in der Jury sitzen soll und wer
nicht.
Zweitens muss noch der Kostenrahmen
vorgegeben werden, ich könnte mir einen
gedeckelten Höchstbetrag vorstellen, und
drittens wird es zu einer Präsentation
mehrerer möglicher Projekte kommen,
falls es mehrere mögliche Projekte gibt.
Natürlich muss das abschließende Projekt
noch einmal im Gemeinderat genehmigt
werden. Ich weiß nicht, ob wir über diese
Erweiterungen schon abstimmen können.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Es
handelt sich um die Erweiterungen, die der
Stadtsenat dem Gemeinderat empfiehlt.
GR-Sitzung 15.12.2005
Der Antrag des Stadtsenates vom
14.12.2005 (Seite 1560) wird angenommen.
16.
IV 3497/2005
Friedhofgebührenordnung für
die städtischen Friedhöfe in
Innsbruck, Modifikation des § 13
Abs 3, Gemeindebürger und Anpassung des Nichtgemeindebürgerzuschlages
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski referiert
den Antrag des Stadtsenates vom
14.12.2005 gemäß Bericht der Mag.Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft
vom 7.12.2005.
Der zuständige Referent hat darauf
hingewiesen, dass gewisse Härten für jene
bestehen, die Innsbruck verlassen, aber
hier beerdigt werden möchten. Im neuen
Entwurf ist vorgesehen, dass diese
Menschen wie Gemeindebürger behandelt
werden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz
nicht länger als 5 Jahre vor ihrem Tod aus
Innsbruck verlegt haben.
Außerdem wird der Nichtgemeindebürgerzuschlag um 50 % herabgesetzt. Das ist
ein großes Entgegenkommen. Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hat gemeint,
dass ein starker Bezug zu Innsbruck
vorhanden ist, wenn jemand hier gelebt
hat und hier beerdigt werden will. Der
Kostensatz ist zwar nicht deckend, wenn
man das Personal einrechnet, aber das ist
zu verkraften.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die
Friedhofsgebühren waren grundsätzlich
schon länger in Diskussion. Jetzt geht es
nur um die Anpassung der Nichtgemeindebürgerzuschläge, aber im Finanzausschuss und auch im Gemeinderat wurde
bereits über die Höhe der Gebühren an
sich diskutiert. In den Medien wurden wir
mehrmals deshalb kritisiert.
Deshalb hat die Finanzabteilung geprüft,
inwieweit diese Gebühren kostendeckend
sind. Sie hat festgestellt, dass eine
Kostendeckung von 65 % vorhanden ist,
wenn man die Pensionslasten jener