Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.71
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Fixbetrag umgewandelt, was prinzipiell bisher schlechter Verdienenden
und damit jüngeren Führungskräften zu Gute kommt.
Wir haben diesen Verordnungsentwurf aber trotzdem im
Stadtsenat abgelehnt und werden es auch heute tun. Ich möchte kurz begründen, warum das der Fall ist. Ich darf kurz aus dem Akt Folgendes zitieren:
"Die Höhe der Leiterzulage wird hinkünftig und in dieser Form erstmalig
im öffentlichen Dienst auch von der gezeigten Leistung abhängen. Jährliche Beurteilungen der Leitungsverantwortlichen sollen überprüfen, ob die
am Beginn des Funktionsjahres mit der vorgesetzten Stelle abgeschlossenen Zielvereinbarungen eingehalten wurden. Bestimmte und noch näher
zu definierende Messkriterien sollen hier zu einem objektiven Prüfergebnis führen ..."
Je nach abfallender Leistung führt das dann zu einer Zulagenkürzung. Am
Anfang eines Jahres wird ein Ziel vereinbart. Am Ende des Jahres wird überprüft, ob dieses Ziel erreicht ist. Wenn die Dienstbeurteilung auf "Sehr
gut" ausfällt, bleibt die Zulage in der gleichen Höhe. Wenn die Dienstbeurteilung "Gut" vergeben wird, gibt es eine Reduktion der Zulage. Je schlechter die Dienstbeurteilung ausfällt, umso stärker ist auch die Reduktion der
Zulage. Diese Regelung ist an und für sich noch nichts Schlimmes. Nur, ich
denke mir, dass man das Ganze im Gesamtzusammenhang der hierarchischen Rahmenbedingungen im Stadtmagistrat Innsbruck sehen muss.
Es ist schon klar, dass diese Kriterien noch näher definiert
werden müssen. Diese Kriterien wird man jetzt in einer Verordnung noch
nicht festhalten können, weil das sozusagen von Abteilung zu Abteilung
und von Amt zu Amt verschieden ist. Das kann man nicht über eine Leiste
scheren. Nur, hat es dann in der Diskussion im Stadtsenat geheißen, dass
keine Gefahr von so genannter Disziplinierung besteht, weil die Vereinbarungen kollegial, der Untere mit dem Oberen, ausgemacht werden. Das
klingt sehr schön, nur muss man dies in unser hierarchisches System einordnen.
Der Stadtmagistrat Innsbruck ist hierarchisch durchorganisiert
und ist gekennzeichnet - hier müssen wir nicht lügen - von Abhängigkeiten
der jeweils Unteren von den Oberen …
GR-Sitzung 27.2.2003