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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.72

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Abrechnung
Stützkräfte
Kindergarten –
Empfehlung

Letztlich hat die Kontrollabteilung festgehalten, dass vom Referat Pädagogische Beratung und Entwicklung beim Land Tirol auch die Personalkostenvergütung für die in den städtischen Kindergärten zusätzlich zum Mindestpersonaleinsatz eingesetzten Stützkräfte mit Einzelintegration abgewickelt wird.
Nach Maßgabe der zur Finanzierung des Einsatzes von Stützkräften in
Hortgruppen mit Einzelintegration getroffenen Feststellungen wurde die
hierfür zuständige Sachbearbeiterin angehalten, auch die Lohnkostenabrechnungen in Bezug auf eventuelle Stützkräfte in den Kindergartengruppen mit Einzelintegration einer detaillierten Nachschau zu unterziehen.
Auch dieser Empfehlung werde lt. Stellungnahme der MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport nachgekommen.
8.3 Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Strukturqualität in Kinderbetreuungsinstitutionen

Förderrichtlinie

Gemäß der mit 01.05.2015 in Kraft getretenen Richtlinie betreffend die
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturqualität in
Kinderbetreuungsinstitutionen fördert das Land Tirol u.a. die Anschaffung und Renovierung von Möbeln, Gartengeräten, Fallschutzmatten,
Langbänken, Sprossenwand, Teppichstücken u.a.m.
Als Bemessungsgrundlage dient die finanzielle Leistungskraft der betreffenden Gemeinde. Der für die Stadt Innsbruck errechnete Fördersatz beläuft sich seit dem 01.05.2015 auf max. 40% der förderungswürdigen Kosten, wobei die Höchstbemessungsgrundlage für eine
Gruppe mit € 10.900,00 limitiert ist.

Förderansuchen
Schülerhorte

Im Rahmen ihrer Einschau stellte die Kontrollabteilung fest, dass einerseits „erst“ nach ihrem Prüfungsbeginn und anderseits (nur) in vier Fällen um Gewährung einer finanziellen Zuwendung für Maßnahmen zur
Verbesserung der Strukturqualität in Schülerhorten angesucht worden
ist. Die Summe der Fördermittel belief sich dabei auf rd. € 12,1 Tsd.
Die geringe Anzahl der Anträge war zum einen auf die Bestimmungen
der letztgültigen Richtlinie zurückzuführen, wonach nur mehr Ansuchen
bearbeitet werden, die nach dem Inkrafttreten der Richtlinie am
01.05.2015 eingebracht worden sind. Zum anderen wurden im Prüfungszeitraum 2010 bis 2014 keine diesbezüglichen Fördermittel beantragt.

Förderungswürdige
Einrichtungsgegenstände –
Empfehlung

Weitere Recherchen in dieser Angelegenheit haben ergeben, dass es
sich bei den im Jahr 2016 nachträglich beantragten Förderungen (nur)
um Einrichtungsgegenstände handelte, die auf der Vp. 1/250000043200 Schülerhorte – Einrichtung, Erneuerung verbucht waren.
Darauf Bezug nehmend hat die Kontrollabteilung angeregt, (zumindest)
auch für förderungsfähige, nach dem 01.05.2015 erworbene Einrichtungsgegenstände der Vp. 1/250000-043000 Schülerhorte – Betriebsausstattung und Vp. 1/250000-050100 Schülerhorte – Sonderanlagen – Grün einen Antrag auf eine finanzielle Zuwendung des Landes
Tirol zu stellen.

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Zl. KA-02966/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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