Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 10-November.pdf

- S.118

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18 % zurückgegangen ist, obwohl die Verwaltungsreform bereits seit etlichen Jahren läuft. Die Stadt Innsbruck liegt damit im Vergleich mit anderen österreichischen Städten im Spitzenfeld. Nicht nur der Gesamtanteil an
Ausgaben für Mitarbeiter ist zurückgegangen, sondern auch die Ausgaben
pro Kopf.
Ich vermute den Grund dafür in einer gewissen Verjüngung.
Alte Mitarbeiter, die in hohen Gehaltsstufen eingestuft waren, sind in Pension gegangen und jüngere, billigere Mitarbeiter sind nachgerückt. Man
kann feststellen, dass die Beschäftigten der Stadt Innsbruck - ob freiwillig
oder gezwungenermaßen - einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet haben,
dass die Stadt Innsbruck überhaupt noch über eine freie Finanzspitze verfügt.
Dem steht ein Zuwachs der Pensionslasten gegenüber, was in
Summe zu keinem Rückgang der gesamten Personalausgaben geführt hat.
Ich habe dazu folgende Frage: Ich sehe, dass in manchen Bereichen die
Grenze für Personaleinsparungen erreicht ist. Outsourcing kann nicht die
Antwort auf alle Probleme sein. Es ist nicht vernünftig, Personalkapazitäten
für einen manchmal absehbaren, manchmal nicht absehbaren Spitzenbedarf
in Reserve zu halten. Für solche Fälle ist es klug, einzelne Dienstleistungen
auszulagern.
Es spricht zum Beispiel nichts dagegen, bei hohem Anfall einen Bebauungsplan von einem Architektur- oder Raumplanungsbüro erstellen zu lassen, wenn sich die Ansuchen häufen. Es ist aber nicht sinnvoll,
diese Tätigkeit zur Gänze unter dem Titel Personaleinsparung auszulagern.
In wesentlichen hoheitlichen und Dienstleistungsbereichen
muss der Stadt Innsbruck die Kompetenz - ich meine damit das Know-how
städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihre Fähigkeit, Aufgaben zu
erledigen - erhalten bleiben.
Ich warne davor, in Zeiten knapper Jahresvoranschläge der
Landeshauptstadt Innsbruck mit der Anzahl der Mitarbeiter an die Untergrenze zu gehen. Das kann möglicherweise in einzelnen Abteilungen oder
Ämtern dazu führen, dass die städtische Kompetenz verloren geht, weil eine Tätigkeit zur Gänze ausgelagert wurde.

GR-Sitzung 20.11.2003