Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 02-Feber.pdf

- S.118

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(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Im Ergebnis ist es ganz dasselbe.)
Mich würde freuen, wenn man schon wüsste, über was man eigentlich diskutiert.
Es ist diesem Beschlussvorschlag eine Unterlage beigefügt,
die von Dr. Platzgummer unterschrieben wurde und in der man die Unterschiede zwischen der örtlichen und der öffentlichen Sicherheitspolizei einerseits und der Verwaltungspolizei andererseits aufgezeigt hat. Dort steht,
dass jener, der diese Vorlage ausgearbeitet hat, nach amtlicher Ansicht im
Bereich der Verwaltungspolizei eine Lösungsmöglichkeit sieht, um eine
entsprechende Möglichkeit auf landesgesetzlicher Ebene anzufügen.
In der Vorlage ist mit keinem Wort davon die Rede, dass die
Bergwacht und die Parkwächter in eine Reihe gestellt werden sollen. Es
heißt nur, dass hier nur eventuell ein rechtlicher Ansatz zu sehen ist. Bei
dem Argument, dass hier eine juristische Möglichkeit in extremis zu sehen
wäre und nur, weil in der Vorlage Bergwacht angeführt ist, man in den
städtischen Parkanlagen dasselbe machen kann wie am Berg, muss ich sagen, dass man diese Vorlage nicht gelesen hat.
Das ist kein Beispiel dafür, was jetzt geschaffen werden soll,
sondern es ist ein Hinweis, dass es die Verwaltungspolizei auch gibt und
hier eine rechtliche Argumentation in Stufen bei der Rechtsordnung eventuell denkbar wäre. Man soll nicht etwas interpretieren und verwenden, nur
weil es niedergeschrieben ist.
Das Jahr 1936 wollte ich sicherlich nicht bemühen. Nur, dieses Argument, dass es immer nur einen "roten" Bundesminister für Inneres
gegeben hat - was nicht stimmt - zu bringen, finde ich schon sehr verwerflich. Ich kreide das Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger persönlich an, dass er
dem beigepflichtet hat und entsprechend in dieses Fahrwasser gekommen
ist. Ich darf schon darauf aufmerksam machen, dass die österreichische
Bundesverfassung viel älter ist.
Es ist gut, dass die Verfassungen für lange Zeiträume bestehen, denn das sind grundsätzliche Überlegungen, die einer hohen Mehrheit
im Nationalrat bedürfen, damit sie geschaffen werden können.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: So beschließen wir ständig die Verfassungsbestimmung.)

GR-Sitzung 27.2.2003