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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf

- S.104

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Zukunft der
Kompostieranlage aktive Arbeitsgruppe

Im Rahmen der gegenständlichen Prüfung erlangte die Kontrollabteilung Kenntnis, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, welche
über die weitere Zukunft der Kompostieranlage insbesondere über eine
mögliche Übertragung der Grünschnittkompostieranlage an die IKB AG
beraten werde. Bis zum Ende der von der Kontrollabteilung geführten
Prüfung blieben die diesbezüglichen Gespräche der Arbeitsgruppe ergebnisoffen.

Stellungnahme im Anhörungsverfahren

Im Zusammenhang mit der eingesetzten Arbeitsgruppe teilte das Amt
für Grünanlagen im Rahmen des geführten Anhörungsverfahrens mit,
amtlicherseits lediglich die kurzfristig umsetzbaren Empfehlungen bearbeiten zu wollen. Sollte eine Übertragung der Kompostieranlage an
die IKB AG langfristig oder überhaupt nicht stattfinden, würden auch
die aufwändigeren Empfehlungen wie bspw. eine Änderung oder Neuregelung der Freimengenregelung bearbeitet werden.
8.1 Kompostieranlage – Abgabemöglichkeiten u. Freimengenregelung

Standorte für
Grünschnittabgabe

Die Abgabe von Grünschnitt wird an drei Standorten ermöglicht – in der
Kompostieranlage, im Recyclinghof der IKB AG sowie in einer von der
IKB AG betreuten Sammelstelle an der Kranebitter Allee. Sämtlicher
Grünschnitt der Standorte Recyclinghof und Kranebitter Allee wird dabei wiederum in die städtische Kompostieranlage eingebracht.

Freimengenregelung
StS-Beschluss
vom 02.12.2009

Aufgrund einer bestehenden Regelung haben Gemeindebürger von
Innsbruck und Ampass – Teile der Kompostieranlage stehen auf
Grundflächen der Gemeinde Ampass – die Möglichkeit, Grünschnitt in
begrenzten Mengen kostenlos abzugeben.
Diese mit Beschluss des Stadtsenats vom 02.12.2009 letztmalig angepasste Bestimmung sieht eine jährliche Freimenge von 1.000 kg vor.
Jede eingebrachte Teilmenge wird dabei EDV-technisch erfasst und
einer bestimmten Liegenschaft und Person zugeordnet.
Die darüber hinausgehenden Mengen und Tonnagen werden direkt am
Standort der Kompostieranlage bzw. mit Lieferschein und Rechnung
eingehoben.

Kritische Betrachtung

Nach Ansicht der Kontrollabteilung wies die aktuelle Regelung für die
Grünschnittabgabe bei kritischer Betrachtung jedoch einige Lücken und
in mehreren Punkten erhebliches Verbesserungspotential auf.
Im Zuge der Einbringung am Standort der Kompostieranlage werden
die Liegenschafts-, Personen- und Fahrzeugdaten sowie die Abgabemenge (Nettomasse) erfasst. Für die Standorte Recyclinghof und Kranebitter Allee gibt es keine entsprechenden Registrierungen.
Wird die Abgabe von Abfällen im Recyclinghof durch die Einschränkung auf Privatpersonen mit Wohnsitz Innsbruck bzw. mit KFZKennzeichen Innsbruck Stadt begrenzt, so bleibt die anschließende
Abgabe in Bezug auf Menge und Liegenschaft ohne Dokumentation.

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Zl. KA-07578/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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