Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf
- S.269
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Gesamter Text dieser Seite:
Höttinger Au - zwischen Fürstenweg und Layrstraße; 2 Personen
Defreggerstraße; 6 Personen
Reichenauerstraße; 2 Personen
Schützenstraße; 2 Personen
Frage 6:
Wie wird mit diesen Meldungen bzw. Schäden umgegangen?
Antwort:
MitarbeiterInnen der IVB suchen alle BeschwerdeführerInnen persönlich auf,
um sich ein Bild der Belastung vor Ort machen zu können.
Es wurden auch Nachmessungen der Belastungen durchgeführt, um sicherzugehen, dass die behördlich vorgeschriebenen Grenzwerte im Regelbetrieb
eingehalten werden.
Frage 7:
Erhalten Betroffene unbürokratisch Unterstützung bzw. Entschädigung?
Antwort:
Da die Grenzwerte eingehalten werden, besteht keine Veranlassung einer
Entschädigung. Denn im Vordergrund muss eine bescheidmäßige Betriebsführung stehen. Entschädigungen beheben das Problem an sich nicht.
Frage 8:
Wurden finanzielle Vorsorgen für in diesem Rahmen Geschädigte getroffen?
Antwort:
nein
Frage 9:
Werden bauliche Änderungen insbesondere im Rahmen des sich im Untergrund
ausbreitenden Körperschalls (Erschütterungsschäden) und dort, wo es über Maßen zu Lärmbelästigungen kommt, umgesetzt, um weitere Schäden bzw. Beeinträchtigungen zu verhindern?
Antwort:
Es muss zunächst festgestellt werden, ob die Messwerte über den behördlich festgelegten Grenzwerten liegen, und falls ja, welche Ursachen dafür in
Frage kommen. Dann wären Lösungen zu entwickeln, wobei die IVB aufgrund der derzeitigen Erfahrungen davon ausgeht, dass dies baulich nicht
notwendig sein wird.
Frage 10:
Wenn ja, wo ist dies bereits geschehen?
Antwort:
siehe oben
Frage 11:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Bislang wurden beim Einsatz von intakten Fahrzeugen keine Grenzwerte bei
den Nachmessungen überschritten.
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