Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.101

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- 651 -

Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Ich war
über diesen Antrag sehr erstaunt, denn er
strotzt vor Unwissenheit. Wenn man behauptet, dass Rest- und Biomüll gratis aus
dem Haus geholt wird, dann kennt man die
Gebührenverordnung der Stadt Innsbruck
nicht und man liest seine Betriebskostenabrechnung nicht.

40.10 GfGR/96/2017

Selbstverständlich wird bei der Hausabholung zusätzliche Gebühr in der Höhe von
20 % eingehoben. Wenn ich dies selber
mache, beträgt die Ersparnis 20 % bei den
weiteren Gebühren. In zirka 20 % der
Haushalte schließen sich die Leute zusammen. 30 % der Bevölkerung von Innsbruck
macht dies seit Jahrzehnten selber, weil
Gebühren gespart werden.

um die Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.

Daher sollte man, bevor man so einen Antrag stellt, wissen, was Faktum ist. Ich habe
über diesen Antrag recht schmunzeln müssen.
Der von GRin Gregoire und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 13.07.2017 eingebrachte Antrag wird
von Frau Bürgermeisterin zurückgewiesen,
da keine Einflussmöglichkeiten auf die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
gegeben sind.
40.9

GfGR/95/2017
Einrichtung einer zusätzlichen
ganzjährigen Tagesaufenthaltsstätte mit niederschwelligem Zugang (GR Buchacher)

GR Buchacher: Ich ersuche
um Annahme dieses Antrages.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir werden
uns sehr intensiv mit der Umsetzung befassen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Buchacher und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 13.07.2017 eingebrachte Antrag wird
dem Inhalte nach angenommen.

GR-Sitzung 05.10.2017

Höhenstraße, Parkplatz östlich
Hausnummer 125 (ehemaliger Supermarkt), Errichtung von gemeinnützigem Wohnbau
(GR Buchacher)
GR Grünbacher: Ich ersuche

GR Mag. Krackl: Das ist ein sehr wichtiger
und guter Antrag, nur wurde er zu spät eingebracht, weil alles schon auf Schiene ist.
Es gibt diesbezüglich mehrere Arbeitsgruppen, nämlich die Arbeitsgruppe Wohnen der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG), in der auch GR Buchacher Mitglied ist.
GR Buchacher ist auch im Aufsichtsrat der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) anwesend, daher müsste er wissen,
dass dieses Projekt bereits in Planung ist.
Diese Themen sind schon so oft behandelt
worden und wir haben uns eigentlich darauf
verständigt, dass dieses Gebiet einer Bebauung zugeführt wird.
Das einzige Neue in der Begründung dieses
Antrages ist, dass im Spar-Markt selber
noch etwas errichtet werden kann. Den Antrag können wir im Stadtsenat behandeln,
aber das ist meines Erachtens eine "billige
Nummer" um kurz eine Schlagzeile zu erhaschen. Man muss daher aufzeigen, dass
die Punkte alle schon erledigt sind.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Der Antrag ist
überholt, weil diese Anliegen sind in vielen
Besprechungen schon abgehandelt worden
sind. Wir sollten nicht dazu übergehen, aus
einzelnen Besprechungen in unseren Arbeitsgruppen Anträge zu formulieren, weil
das die Arbeit dieser Beiräte und Gruppen
obsolet machen würde. Ich stelle daher fest,
dass der Antrag überholt ist.
Der von GR Buchacher und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 13.07.2017 eingebrachte Antrag gilt als
überholt, da die Anliegen bereits in vielen
Gesprächen und Besprechungen abgearbeitet wurden.