Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 02-Jaenner.pdf
- S.31
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28.
Beantwortung eingebrachter
dringender Anfragen
28.1
I-OEF 1/2011
Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB), Verlängerung der Linie "A"
in Richtung Hötting-West,
Begründung für die lange
Prüfungsdauer (SPÖ)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur
dringenden Anfrage der SPÖ (Seite 36)
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaital GesmbH (IVB) sind
seit Gemeinderatsbeschluss vom
6.12.1999 mit der ausschließlichen Vollziehung der Aufgabe der Verkehrskoordination für den Öffentlichen Personennahund Regionalverkehr (ÖPNRV), soweit
diese in den Zuständigkeitsbereich der
Stadtgemeinde Innsbruck fällt, beauftragt.
Als "ÖV-Koordinator für die Stadt Innsbruck" hat die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaital GesmbH (IVB) im
Jahr 2009 eine Liniennetzfortschreibung
ins Auge gefasst und 2010 in Auftrag
gegeben.
Im Zuge einer Gegenleistung für die
Datenbereitstellung hat die Mag.-Abt. III,
Verkehrsplanung, Umwelt, die Prüfung der
Fragestellung für eine Verlängerung der
Linie "A" in insgesamt vier Varianten
erbeten. Zwei davon basieren auf der
Gemeinderatsanfrage vom Oktober 2006
und gehen auf Liniennetzzustände ein, die
vor einem Straßenbahnersatz der Buslinie
"O" bzw. vor einem Straßenbahnast in die
Karl-Innerebner-Straße auftreten.
Die Ergebnisse stehen immer noch aus.
Demzufolge fehlt ein wesentliches Prüfergebnis, nämlich die Wirkung einer
verlängerten Linie "A" jeweils im Gesamtsystem bzw. Gesamtnetz.
Zu Frage 2.: Nach Übermittlung des
gutachterlichen Prüfergebnisses gemäß
Antwort 1, liegen die prognostizierte
Verkehrswirksamkeit (Fahrgastzahlen)
und zusätzlichen Kosten (zusätzliche
Fahrzeuge, zusätzliche Fahrzeugkilometer, zusätzliche Betriebsstunden) vor.
Damit ist die ÖPNV-Steuerungsgruppe zu
befassen.
GR-Sitzung 20.1.2011
Gelingt es nicht, den erwarteten Mehraufwand anderweitig im Gesamtnetz zu
kompensieren (was zu erwarten ist),
erfolgt anhand der Empfehlung der ÖPNVSteuerungsgruppe eine Vorlage an den
Stadtsenat. Bei positiver Beschlussfassung, das heißt mit einem positiven
Beschluss zu den Zusatzkosten, kann eine
Bestellung seitens der Stadt Innsbruck an
die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaital GesmbH (IVB) gemäß Punkt 5.5
des geltenden Finanzierungsvertrages
erfolgen.
Es kann keine zeitliche Dauer angegeben
werden, vor allem deswegen, weil es sich
nicht nur um Fristen der Verwaltung bzw.
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaital GesmbH (IVB) handelt, sondern
auch Beschlüsse seitens der Stadt
Innsbruck (inklusive Finanzierungsbeschluss) notwendig sind.
Zu Frage 3.: Gegebenenfalls Einwände
der Kraftfahrlinienbehörde zur Streckentauglichkeit im Bereich Hörtnaglstraße/Tschiggfreystraße sowie gegebenenfalls finanzierungsseitig.
Zu Frage 4.: Nur die Maßnahmen laut
Antwort 1, keine weiteren.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt 6 Stunden
45 Minuten.
Dem Antragsteller, GR Buchacher, wurde
die schriftliche Beantwortung der dringenden Anfrage in Kopie ausgehändigt.