Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 11-Dezember-Teil1.pdf

- S.18

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Es ist schon einmal eine Verlängerung dieser Aktion erfolgt. Eigenartigerweise muss ich sagen, dass diese Förderung eher zögerlich angenommen
wird. Es scheint so, dass die Lärmbelästigung vielfach doch nicht so groß
ist, dass man diese Förderung in Anspruch nimmt, die an sich sinnvoll ist.
Es gibt heute technische Möglichkeiten, wirklich durch Fenster, die sehr
schalldicht sind, diese Lärmbelästigung zurückzudämmen. Es ist der Vorschlag, diese Aktion, die noch nie ausgeschöpft wurde, einfach für jene
weiterzuführen, die sie in Anspruch nehmen.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Es ist richtig, dass die Schallschutzförderungsaktion in den Jahren seit ihrer Geburt sozusagen nur insgesamt
21 Förderungsansuchen erfahren hat. Es wurde daher auch der Gesamtbetrag, der ursprünglich in der Höhe von € 109.000,-- zur Verfügung gestellt
wurde, nur insgesamt mit einer Höhe von € 27.145,-- ausgeschöpft. Das
mag aber auch daran liegen, dass es viele Mieter in der Altstadt in Wohnungen gibt, die teilweise Ausländer sind und gar nichts davon wissen, dass
es solche Möglichkeiten gibt und auch die Anträge nicht selbst einbringen
können.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich habe im Stadtsenat angeregt, dass wir diese Förderungsrichtlinien unbefristet beschließen, weil
ich glaube, dass dies doch eine Aktion auf Dauer werden sollte. Grundsätzlich ist anzumerken, dass man Richtlinien zur Förderung von Schallschutzfenstern in die Zukunft gesehen nicht nur auf die Altstadt beschränken,
sondern generell vorsehen sollte. Ich sage das deshalb, weil es Richtlinien
des Bundes für Bundesstraßen und Autobahnen gibt, wo bei Überschreiten
von 60 DB am Tag und 50 DB in der Nacht die Förderung von
Schallschutzfenstern vorgesehen ist.
Es gibt solche Richtlinien auch für die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), wo wir im Rahmen der Projekte, die wir in Innsbruck
abgewickelt haben, auch die entsprechenden finanziellen Mittel bereitgestellt haben. Ich darf an die Abschnitte im Stadtteil Arzl, beim Viadukt und
jetzt auch im Stadtteil Sieglanger erinnern. Wir haben durchgehend Schallschutzwände und ergänzend dort, wo diese Grenzwerte überschritten werden, ist vorgesehen, dass Schallschutzfenster gefördert werden können. Es
kann nicht so sein, dass nur der, der an einer Bundes- oder Landesstraße

GR-Sitzung 4.12.2003