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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 01_Jaenner_gsw.pdf

- S.18

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Das für die Stadt Innsbruck gültige Wahlverfahren ergibt sich aus § 8 Abs. 4 sowie § 9
Abs. 4, 5 und 7 des Tiroler SchulaufsichtsAusführungsgesetzes und geht folgendermaßen vor sich:

Bei der Wahl des 2. Mitglieds erreichte
GRin Mag.a Heis 26 Stimmen, StR
Mag. Fritz 8 Stimmen. Ungültig waren
6 Stimmzettel. Damit ist GRin Mag.a Heis
gewählt und bestellt.

Zu wählen sind die GemeindevertreterInnen
und deren Ersatzmitglieder. Wählbar ist nur,
wer von einer anspruchsberechtigten Partei
vorgeschlagen wurde.

Die Wahl des Ersatzmitglieds für das
2. Mitglied fiel folgendermaßen aus:
GRin Duftner erreichte 20 Stimmen und GRin
Mag.a Schwarzl 11 Stimmen. Ungültig waren 9 Stimmzettel. Die Wahl muss wiederholt werden.

Die Abstimmung hat im Gemeinderat durch
Stimmzettel geheim zu erfolgen. Gewählt
ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Kommt bei einer Abstimmung die absolute Mehrheit nicht zustande, so ist die Wahl zu wiederholen.
Wobei dann als gewählt gilt, wer die meisten abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit gilt als gewählt,
wer im Vorschlag der Partei höher gereiht
ist. Die gemeinsame Abstimmung über die
zu wählenden GemeindevertreterInnen
scheint möglich.
Jede MandatarIn soll bitte alle sechs Zettel
auf einmal in die Wahlkabine mitnehmen.
Ich darf der Reihe nach aufrufen. Als WahlhelferInnen werden GR Mag. Dr. Überbacher und GRin Nowara bestimmt.
Nach dem ersten Wahldurchgang werde ich
die Sitzung unterbrechen, damit die Stimmzettel ausgezählt werden können.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht um
16:30 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 17:00 Uhr wieder fort.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir dürfen die
Wahl bei drei Personen wiederholen. Ein
großer Aufwand für ein Gremium, das
wahrscheinlich nur mehr zweimal tagen
wird.
Bei der Wahl des 1. Mitglieds sind auf
GRin Dr.in Krammer-Stark 20 Stimmen entfallen, auf GR Carli 12 Stimmen. 8 Stimmen
waren ungültig. Die Wahl muss wiederholt
werden.
Für das Ersatzmitglied des 1. Mitglieds entfielen auf GR Onay 18 Stimmen, auf Bgm.Stellv.in Mag.a Pitscheider 12 Stimmen. Ungültig waren 10 Stimmen. Die Wahl muss
wiederholt werden.
GR-Sitzung 16.01.2014

Die Wahl für das 3. Mitglied ergab Folgendes: Auf GR Mag. Jahn entfielen 23 Stimmen, auf GR Appler 8 Stimmen. Es gab 9
ungültige Stimmen. GR Mag. Jahn ist somit
gewählt und bestellt.
Auch das Ersatzmitglied für das 3. Mitglied
steht fest. Es ist GRin MMag.a TrawegerRavanelli, sie erreichte 26 Stimmen.
StR Gruber bekam 6 Stimmen, ungültig
waren 8 Stimmzettel.
Wir benötigen nun einen zweiten Wahldurchgang. Alle Stimmzettel werden an die
MandatarInnen ausgeteilt. Es fehlt
StR Gruber. Da ich nicht noch einmal alle
namentlich aufrufen möchte, bitte ich darum, darauf zu achten, dass keine Zettel
verlorengehen. Sonst müssen wir die Wahl
noch einmal wiederholen.
Nach diesem zweiten Wahldurchgang werde ich noch einmal die Sitzung unterbrechen, da die Auszählung der Stimmen
durch zwei MandatarInnen erfolgt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht um
17:20 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 17:35 Uhr wieder fort.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir haben
jetzt ein Ergebnis, es wurden 39 Stimmzettel abgegeben. Ich bin seit zehn Jahren im
Gemeinderat tätig und muss sagen, die
Wahlen für das Kollegium des Bezirksschulrates sind oft nicht so ausgegangen, wie
man im Vorhinein geglaubt hat.
Ich darf GRin Dr.in Krammer-Stark gratulieren. Sie hat bei der Wahl des 1. Mitglieds
24 Stimmen erhalten. GR Carli bekam
7 Stimmen, ungültig waren 8 Stimmen.