Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf

- S.38

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- 906 -

gelten auch für Martin Feichtner, Büro der
Bürgermeisterin, die Bestimmungen der
Gleitzeitordnung für die elektronische
Zeiterfassung im Stadtmagistrat Innsbruck. Kernzeit: Montag bis Freitag von
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr; Gleitzeit: Montag
bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 20.00
Uhr und Freitag von 07.00 Uhr bis 14.00
Uhr.
Zu Frage 3.: Die Aufgaben von Martin
Feichtner, Büro der Bürgermeisterin,
ergeben sich aus den in der Magistratsgeschäftsordnung - besonderer Teil „Geschäftseinteilung“ - unter dem Unterkapitel: "Büro der Bürgermeisterin" aufgelisteten Tätigkeitsfeldern. Eine darüber
hinausgehende standardisierte Präzisierung ist so wie für die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der
Bürgermeisterin aus Gründen eines
flexiblen und effizienten Personaleinsatzes
nicht vorgesehen. Das ist von meiner
Seite aus nicht gewünscht und wird nicht
gemacht. Wenn Not am Mann/Frau ist,
muss jeder alles machen. Dies wird auch
so gehandhabt.
Zu Frage 4.: Wie bereits im Rahmen der
Anfragebeantwortung vom 31.1.2008
ausgeführt, handelt es sich bei Martin
Feichtner, Büro der Bürgermeisterin, nicht
um eine Nebenbeschäftigung im Sinne
des § 16 Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz (I-VBG). Nur bei Vorliegen einer
Nebenbeschäftigung im Sinne dieser
gesetzlichen Bestimmung ist eine Meldepflicht gegeben.
Zu Frage 5.: Für den Zeitraum 1.10.2007
bis 30. 9.2008 wurden von der Gemeinderatsfraktion "Hilde Zach - Für Innsbruck"
für die Inanspruchnahme von Martin
Feichtner, Büro der Bürgermeisterin, an
Personalkosten € 12.842,52 an die Stadt
Innsbruck refundiert.

25.4

I-OEF 165/2008
Land Tirol, Errichtung eines
Museums am Bergisel, Baubescheid (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer teilt
zur dringenden Anfrage der Innsbrucker
Grünen (Seite 888) Folgendes mit:

GR-Sitzung 11.12.2008

Zu Frage 1.: Der Antrag auf Baubewilligung wurde laut Registraturvermerk am
24.7.2008 eingebracht.
Zu Frage 2.: Es fand keine Bauverhandlung statt.
Zu Frage 3.: Es wurde noch kein Baubescheid erlassen.
Zu Frage 4.: Nachdem noch kein Baubescheid erlassen wurde bzw. das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen
ist, kann diese Frage noch nicht beantwortet werden
Zu Frage 5. bis 8.: Siehe Beantwortung
der Frage 4.

26.

Beantwortung eingebrachter
Anfragen aus der Sitzung des
Gemeinderates am 23.10.2008

26.1

Sicherheitskonzept für die
Landeshauptstadt Innsbruck,
Erarbeitung, Beschäftigung verschiedener Gruppen und Gremien mit Sicherheitsfragen
(GR Hof)

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer teilt
zur Anfrage von GR Hof und Mitunterzeichnerin Folgendes mit:
Zu Frage 1.1. bis 1.5.: Das "SicherheitsJour-Fixe" wurde im Jahre 2006 auf meine
Initiative hin eingerichtet und tagt seit
damals vierteljährlich. Es dient der
Vernetzung der Stadt Innsbruck mit den
verfassungsmäßig für die Sicherheit
zuständigen Behörden sowie der strategischen Beratung über aktuelle Sicherheitsfragen. Regelmäßig sind neben mir und
der Mag.-Abt. II, Allgemeine Sicherheit,
Veranstaltungen und Gewerbe, die
Sicherheitsbehörden und Sicherheitswachkörper mit ihren höchsten RepräsentantInnen vertreten. Anlassbezogen
wurden Organisationen wie beispielsweise
das Rote Kreuz beigezogen.
Zu Frage 2.1. bis 2.5.: Die Arbeitsgruppe
"Vertrauen(s) Bildung Sicherheit" wurde
auf Initiative von StRin Mag.a Oppitz-Plörer
und mir eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe
wird durch Bezirksschulinspektor Treml
geleitet und besteht aus VertreterInnen
des Lehrkörpers der Innsbrucker Pflichtschulen, dem Schulpsychologischen