Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 11-Dezember.pdf
- S.77
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Ein Vergleich der im Jahr 2006 ausgewiesenen Vorschreibungen in der
Höhe von € 73,0 Mio. mit jenen des Jahres 2007 zeigte wiederum
Mehreinnahmen von rd. € 1,3 Mio. bzw. 1,7 %, die vorwiegend aus
dem Anstieg der Einnahmen an der Kommunalsteuer resultierten.
Die wesentlichste Einnahmenquelle in Bezug auf die Ausschließlichen
Gemeindeabgaben der Stadtgemeinde Innsbruck mit einem Betrag von
rd. € 42,5 Mio. oder 57,2 % stellt die Kommunalsteuer dar. Weiters
sind die Grundsteuer für Grundvermögen mit rd. € 10,0 Mio. oder
13,5 %, die Gebrauchsabgabe mit rd. € 6,0 Mio. oder 8,1 %, die Kurzparkzonenabgabe (inkl. Anwohnerpark- und Smart Parkwertkarten) mit
rd. € 5,7 Mio. oder 7,6 % sowie die Interessentenbeiträge in Höhe von
rd. € 5,9 Mio. oder 8,0 % bedeutende Gemeindeeinnahmen.
Benützungsgebühren
Neben den Ausschließlichen Gemeindeabgaben hat die Stadtgemeinde
Innsbruck Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen
und –anlagen mit einem Betrag von insgesamt € 17,0 Mio. vorgeschrieben. Im Vergleich zum Vorjahr waren Mehreinnahmen in Höhe
von € 0,6 Mio. bzw. 3,6 % festzustellen.
Ertragsanteile an
gemeinschaftlichen
Bundesabgaben
Für die Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben war im
Budget 2007 ein Betrag von gesamt rd. € 115,6 Mio. präliminiert, tatsächlich wurden € 124,3 Mio. vereinnahmt, womit in diesem Bereich
eine Zunahme von € 8,7 Mio. bzw. 7,5 % zu verzeichnen war.
Hierfür war vor allem die Zunahme jener Ertragsanteile (rd. € 7,1 Mio.)
maßgebend, die gem. § 11 Abs. 2 Z 4 FAG 2005 hinsichtlich ihrer Umlage nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel zu verteilen sind.
Bedarfszuweisungen
Aufgrund der positiven finanzwirtschaftlichen Entwicklung der Stadtgemeinde Innsbruck konnten im Jahr 2007 die Einnahmen aus dem
Gemeindeausgleichsfonds des Landes Tirol (§ 11 Abs. 1 FAG 2005) in
Höhe von € 8,0 Mio. zur Gänze in verschiedene Projekte des AOH investiert werden. Die Schwerpunkte bei der Verwendung dieser Bedarfszuweisungsmittel waren Schulbauten, die Errichtung und Erhaltung von
Park- und Gartenanlagen, Kinderspielplätzen, Gemeinde- und Bundesstraßen, Kindergärten und Horten. Im Vorjahr wurden von diesen Mitteln noch rd. € 3,6 Mio. im ordentlichen Haushalt verbucht und im Besonderen für die Abwicklung des Schuldendienstes verwendet.
Außerdem gewährt der Bund den Gemeinden Bedarfszuweisungen
zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im
Haushalt und als Ausgleich für Ausgaben im Zusammenhang mit Ausgliederungen und Schuldenreduzierungen (§ 23 Abs. 1 FAG 2005). Für
das Jahr 2007 wurde unter diesem Titel ein Betrag in Höhe von
€ 6,1 Mio. präliminiert. Die tatsächlichen Einnahmen aus dieser Voranschlagspost beliefen sich im Rechnungsjahr auf die veranschlagten
€ 6,1 Mio.
ZI. KA-09480/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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