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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_01.12.2016.pdf

- S.7

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3. Das Ausschreibungsergebnis für die LED-Leuchten sowie deren tatsächlicher Energieverbrauch im Betrieb haben die der Kostenkalkulation zugrunde gelegten Plankosten unterschritten. Diese Kostenvorteile sollen nunmehr abgehend von der in Punkt 4.6. vereinbarten
Kostenevaluierung nicht erst nach 10 Jahren, sondern ab 01.01 .2017 an die Stadt Innsbruck
weitergegeben werden.
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes:
Punkt 4.2. des Besorgungsauftrages betreffend die "Öffentlichen Beleuchtung" auf dem Gebiet
der Stadt Innsbruck vom 12.06.2014 lautet ab 01.01 .2017 wie folgt:
4.2. Pro Lichtpunkt wird folgendes Pauschalentgelt vereinbart:
EUR 229,82 pro Lichtpunkt und Jahr zuzüglich Umsatzsteuer
Die übrigen Bestimmungen des Besorgungsauftrages betreffend die "Öffentlichen Beleuchtung" auf dem Gebiet der Stadt Innsbruck vom 12.06.2014 gelten vollinhaltlich weiter bzw. bleiben diese unverändert aufrecht, sofern in der gegenständlichen Vereinbarung keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
Innsbruck, am
Innsbrucker Kommunalbetriebe
Aktiengesellschaft

Dipl.-Ing. Harald Schneider

Dipl.-Ing. Helmuth Müller
Vorstandsdirektor

Vorstands vorsitzender

Innsbruck, am
Stadtgemeinde Innsbruck

Mag," Christine Oppitz-Plörer
Bürgermeisterin

Mitglied des Gemeinderates:

Mitglied des Gemeinderates:

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