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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf

- S.9

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19.

Maglbk/17491/SP-BB-IG/1

21.

Bebauungsplan Nr. IG-B9, Igls,
Bereich Bilgeristraße, nördlich
Badhausstraße, In der Ulle und
Am Bichl (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IG-B1c und
Nr. IG-B4), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

Maglbk/17382/SP-FW-RE/1
Flächenwidmungsplan
Nr. RE-F12, Reichenau, Bereich
westlich der Andechsstraße,
südlich der Gumppstraße (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. RE-F7), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):

Beschluss (einstimmig):

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.02.2017:

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.02.2017:

Der Bebauungsplan Nr. IG-B9, Igls, Bereich Bilgeristraße, nördlich Badhausstraße, In der Ulle und Am Bichl (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. IG-B1c und
Nr. IG-B4), gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2016, wird beschlossen.

Der Flächenwidmungsplan Nr. RE-F12,
Reichenau, Bereich westlich der Andechsstraße, südlich der Gumppstraße (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. RE-F7), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.

20.

22.

Maglbk/17492/SP-BB-PR/1
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. PR-B19,
Pradl, Bereich zwischen Hunoldstraße, Hörmannstraße, Knollerstraße und Anzengruberstraße,
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und
FPÖ, 6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.02.2017:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. PR-B19, Pradl, Bereich
zwischen Hunoldstraße, Hörmannstraße,
Knollerstraße und Anzengruberstraße,
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016,
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Bebauungspläne treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 15.02.2017

Maglbk/17365/SP-BB-RE/1
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. RE-B13,
Reichenau, Bereich Andechsstraße 72ff, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.02.2017:
Der Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. RE-B13, Reichenau, Bereich Andechsstraße 72ff, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 66 Abs. 5
TROG 2017 unter der aufschiebenden
Bedingung, dass dem parallel vorgelegten
Flächenwidmungsplan Nr. RE-F12 die
nach § 67 Abs. 2 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Bebauungspläne treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.