Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 11-Kurzprotokoll_03_12_2015.pdf
- S.63
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schau diesbezügliche Prüfungshandlungen vor. Dies unter anderem
deshalb, da beide Bereiche auszahlungstechnisch auch die maßgeblichen Unterabschnitte (und somit das Budget) der Schulverwaltung tangieren.
Im Zusammenhang mit dem Entfall der Bezirksebene in der Schulbehördenstruktur ab 01.01.2015 beschäftigte sich die Kontrollabteilung in
der gegenständlichen Prüfung auch mit dem bis zum 31.12.2014 im
Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft bestehenden Referat Bezirksschulangelegenheiten.
Prüfungsrelevant war grundsätzlich das Haushaltsjahr 2014, wobei zu
Vergleichszwecken teilweise auch auf Fakten aus Vorjahren Bezug
genommen worden ist.
Gender-Hinweis
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und
Männer gelten.
Anhörungsverfahren
Das in § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Organisatorische Aspekte
2.1 Aufbauorganisation
Amt für Familie, Bildung Das prüfungsgegenständliche Referat Schulverwaltung ist eines von
und Gesellschaft –
drei Referaten des zur Magistratsabteilung V (Gesellschaft, Kultur, Gedrei Referate
sundheit und Sport) gehörenden Amtes für Familie, Bildung und Ge-
sellschaft. Weitere zwei Referate dieses Amtes decken die inhaltlichen
Themen Bildungskonzepte und Subventionen sowie Frauen, Familien
und SeniorInnen ab.
(Viertes) Referat
Bezirksschulangelegenheiten
(bis 31.12.2014)
Bis zum 31.12.2014 bestand das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft aus insgesamt vier Referaten, wobei zusätzlich zu den bereits
erwähnten Dienststellen auch noch das Referat Bezirksschulangelegenheiten geführt wurde. Mit 01.01.2015 wurde dieses Referat vor dem
Hintergrund von gesetzlichen Änderungen aufgelöst. Durch bundesund landesgesetzliche Änderungen kam es zu einem Entfall der Bezirksebene in der vormals dreigliedrigen Schulbehördenstruktur (Bezirksebene – Bezirksschulräte, Landesebene – Landesschulräte und
Bundesebene mit dem zuständigen Bundesminister). Vergleiche dazu
auch Kapitel 10 Exkurs: Bezirksschulangelegenheiten.
2.2 Tätigkeitsprofil
Referat
Schulverwaltung –
Zuständigkeitsbereiche
In (inhaltlicher) Übereinstimmung mit dem in der MGO beim Amt für
Familie, Bildung und Gesellschaft dokumentierten Aufgabenkatalog
benannte der Leiter des Referates Schulverwaltung seine Zuständigkeitsbereiche bei detaillierter Beschreibung folgendermaßen:
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Zl. KA-07476/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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