Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.14
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Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin des Objektes Innstraße 38,
Androschin Privatstiftung, für die Generalsanierung, erster Bauabschnitt, einen nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der
Höhe von € 92.270,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
10.2
IV 11453/2010
Mag. Spiegl Ferdinand, Dacherneuerung am Objekt Richardsweg 7
Beschluss (einstimmig):
11.
IV 8992/2010
Pfarramt Innsbruck-Mühlau,
vertreten durch Pfarrkurator
Mag. Eberharter Raimund, Altarraumgestaltung in der Pfarrkirche, Subvention
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.7.2010:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt
dem Pfarramt Innsbruck-Mühlau, vertreten
durch Pfarrkurator Mag. Raimund Eberharter, zur Finanzierung der Altarraumgestaltung in der Pfarrkirche eine Subvention
in der Höhe von € 13.000,-- als erste Rate
für das Jahr 2010 (Gesamtförderung
€ 26.000,--) aus kirchlichen Angelegenheiten.
Antrag des Stadtsenates vom 29.9.2010:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG)
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck
dem Eigentümer des Objektes Richardsweg 7, Mag. Ferdinand Spiegl, für die
Dacherneuerung, einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 20.880,--.
12.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Beschluss (einstimmig):
10.3.
IV 11570/2010
Dipl.-Ing. Vogl-Fernheim Hanno,
Generalsanierung, zweiter Bauabschnitt, des Objektes Richardsweg 1
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 29.9.2010:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG)
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck
dem Bauwerber des Objektes Richardsweg 1, Dipl.-Ing. Vogl-Fernheim Hanno,
für die Generalsanierung, einen nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der
Höhe von € 11.400,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
GR-Sitzung 14.10.2010
IV 11925/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Haftung für ein von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) zur Sanierung der
Wohnhausanlage Defreggerstraße 34 aufzunehmendes Wohnhaussanierungsdarlehen
Antrag des Stadtsenates vom 22.9.2010:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB
für die Rückzahlung eines Wohnhaussanierungsdarlehens über € 124.238,-(Zinssatz 0,350 %-Punkte über den 6-Monats-EURIBOR ohne Rundung mit
halbjährlicher Anpassung, Zinssatzobergrenze laut § 6 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 (TWFG) in der geltenden Fassung, Laufzeit zehn Jahre, Rückzahlung in zwanzig Halbjahresraten) das
die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) bei der Hypo Tirol Bank AG zur
Teilfinanzierung der Sanierung der Wohnhausanlage Defreggerstraße 34 aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zu Gunsten der
Hypo Tirol Bank AG zu unterzeichnen.