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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf

- S.31

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Tauschobjekte

Als Tauschobjekte in Betracht gezogen wurden u.a. die „alte“ Feuerwache Wilten, diverse Grundstücke in Mühlau, Pradl und Hötting sowie
ein Geschäftslokal am Hauptfriedhof Ost, welches der Grundstückseigentümer von der Stadt Innsbruck bzw. der IISG angemietet hat. Eine
diesbezüglich im Mai 2009 von der MA IV durchgeführte Wertermittlung
für das Geschäftslokal ergab einen Barwert in Höhe von rd.
€ 183.000,00.

Lokalaugenschein

Im Rahmen eines am 20.07.2009 durchgeführten Lokalaugenscheins
am Standort der neuen Feuerwache, an welchem u.a. die Mitglieder
des Innsbrucker Stadtsenats, involvierte Mitarbeiter des Stadtmagistrats, Vertreter der IIG sowie der Grundstückseigentümer teilnahmen,
kamen die Beteiligten zum Schluss, dass der Standort aufgrund der
direkten Anbindung an die Autobahn besonders geeignet für eine Feuerwache wäre. Die damalige Bürgermeisterin der Stadtgemeinde Innsbruck sprach sich abschließend für den Erwerb der Grundstücke
Gst. 1524, 1844 und 2019 in KG 81136 Wilten mit einer Gesamtfläche
von 5.699 m² aus.

Kaufangebot mit
Gegengeschäft und
Gegenangebot

Im August 2009 stellte die Stadt Innsbruck neuerlich ein Angebot in
Höhe von € 100,00 pro m² zzgl. Valorisierung bis zum Jahr 2016, in
welchem der Kaufpreis nach Ablauf der Spekulationsfrist zu zahlen sei.
Bis zum Kauf im Jahr 2016 waren keine Mietzahlungen vorgesehen. Im
Gegenzug sollte das durch den Verhandlungspartner von der Stadtgemeinde angemietete Geschäftslokal ebenfalls im Jahr 2016 zum Preis
von € 183.000,00 zzgl. Valorisierung den Eigentümer wechseln.
In einem Gegenangebot vom 30.09.2009 hatte der Verhandlungspartner denselben Grundstückstransfer zum selben Zeitpunkt, jedoch
ohne Valorisierung der Kaufpreise vorgeschlagen, so dass die städtische Seite im Jahr 2016 die Kaufpreisdifferenz in Höhe von
€ 386.900,00 zu leisten gehabt hätte. Eine in diesem Zusammenhang
erfolgte Reaktion der Stadt Innsbruck gegenüber dem Verhandlungspartner war den im Rahmen der Prüfung eingesehen schriftlichen Unterlagen nicht zu entnehmen.

Kaufpreiseinigung

Ein am 02.03.2010 geführtes Gespräch zwischen der zum Prüfungszeitpunkt amtierenden Bürgermeisterin sowie dem Grundstückseigentümer und seinem Rechtsbeistand führte schließlich zu jenem Ergebnis, auf welchem aufbauend der Liegenschaftstransfer schließlich vonstattenging.
Als Kaufpreis für die 5.699 m² große Liegenschaft wurden € 753.000,00
bzw. € 132,13 pro m² vereinbart. Dieser sollte im Jahr 2016 ohne Wertsicherung, Verzinsung und weiterer Gegenschäfte zur Auszahlung
kommen.
Den der Kontrollabteilung zur Verfügung stehenden schriftlichen Unterlagen war zu entnehmen, dass sich der Kaufpreis aus € 570.000,00 für
die Liegenschaft Sieglanger (ca. € 100,00 pro m²) zzgl. € 183.000,00
als Anrechnung des bestehenden Mietverhältnisses am Hauptfriedhof
Ost (entsprechend Barwertermittlung) ergeben hatte.

Feststellungen der
Kontrollabteilung

In Hinsicht auf das Angebot des Verhandlungspartners vom
30.09.2009, welches für der Verkauf der Liegenschaft Sieglanger gesamt rd. € 570.000,00 sowie als Gegengeschäft für die Liegenschaft

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Zl. KA-14245/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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