Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.61
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schreibe sicherlich kein Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck, wenn ich die
Rahmenbedingungen nicht kenne und das
Kleingedruckte nicht verhandelt habe.
Frau Bürgermeisterin, dein Versuch war
strategisch in Ordnung. Er hat in der
Öffentlichkeit durchaus eine Diskussion
losgetreten. Dass wir diesem vereinigten
Antrag der Opposition zugestimmt haben,
ist der Beweis dafür, dass wir für die
Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des
Bürgermeisters sind und sonst gar nichts.
Anschließend hat es eine Aufhebung der
Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des
Bürgermeisters durch den Verfassungsgerichtshof gegeben. Das war eigentlich eine
peinliche Angelegenheit für das Land Tirol.
Man hat dies dann kompliziert repariert.
Der Verfassungsgerichtshof hat damals
empfohlen, wenn man die Direktwahl der
Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters
einführt und man ist durchaus dafür, dann
muss man auch die Stadtrechte entsprechend verhandeln und adaptieren.
Ich muss mir von niemandem vorwerfen
lassen, dass ich Angst hätte. Angst muss
ich überhaupt keine haben, vor allem nicht
vor jenen, die das behaupten. Das ist der
erste Punkt.
Frau Bürgermeisterin, die Vorschläge, die
du gemacht hast bzw. die Punkte, die du
angeschnitten hast, sind aus meiner Sicht
nicht vollständig. Diese sind aber in
Ordnung und stellen eine Basis dar.
Punkt zwei: Wir dürfen auch keine Angst
vor der Debatte mit der Opposition haben,
denn diese wäre uns ja ohnehin ins Haus
gestanden.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Aus meiner
Sicht auch nicht. Wenn du mir zugehört
hast, dann habe ich gesagt, dass es
zumindest diese Punkte sind.)
Wir hätten zur Findung einer Zwei-DrittelMehrheit für die Beschlussfassung für das
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck ohnehin immer die Kräfte der
Opposition miteinbinden müssen, um zu
einer Mehrheit zu gelangen. Auch das ist
nichts Neues.
Aber nicht alle. Deshalb bin ich auch nicht
bereit, hier nur einer genannten themenmäßigen Aufzählung zuzustimmen, ohne
zu wissen, welcher Inhalt herauskommt.
Beim Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck geht es nicht um die Aufzählung
von Themen und Paragraphen, sondern
es geht darum, was im Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck steht oder
dabei herauskommt. Das ist noch nicht
verhandelt. Das kann man auch nicht auf
Grund eines dringenden Antrages fünf
Minuten zwischen zwei Pausen, verhandeln, wenn sich unsere Vorgängerinnen
und Vorgänger schon 30 Jahre mit dem
Thema beschäftigt haben.
(StRin Mag.a Schwarzl: Doch das ist schon
neu, denn zwei Jahre habe ich vergeblich
darum gekämpft.)
Wir hätten euch einbinden müssen, nicht
alle Fraktionen, aber dieser Weg ist
durchaus in Ordnung. Ich hoffe, dass wir
in der Debatte auch weiter kommen.
Es ist interessant, denn die Frau Bürgermeisterin hat erwähnt, dass sich viele
Dinge in den letzten Jahren und Jahrzehnten wiederholt haben. Ich bin auch dafür,
dass wir schnell ein neues Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck bekommen,
das demokratische Rechte neu regelt und
modern aufgestellt ist. Ich bin für die
Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des
Bürgermeisters.
Man muss aber auch sagen, dass wir nicht
die gleichen Fehler machen dürfen, die
das Land Tirol gemacht hat. Ich habe
einen Auszug aus dem Österreichischen
Städtebund: Im Jahre 1991 wurde die
Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des
Bürgermeisters im Land Tirol eingeführt.
GR-Sitzung 14.10.2010
Eines muss ich auch sagen, dass unsere
Vorgängerinnen und Vorgänger nicht nur
alles verschleppende, sich sozusagen
nicht bewegende Politikerinnen und
Politiker waren, sondern genau das
Gegenteil war der Fall. Diese haben sich
sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt.
So einfach ist die Sache nicht, dass man
die Punkte einfach taxativ aufzählt und
dann sagt "Vogel friss oder stirb".
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Demonstrativ!)
Ja genau, demonstrativ aufgezählt, noch
schlimmer. Man zählt die Punkte nicht
einmal taxativ auf und sagt dann "Vogel
friss oder stirb". Wir kaufen die Katze nicht