Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 11-Oktober.pdf
- S.86
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Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT)
durch ihre Kapitalstärke bei den teuren
Mieten mietdämpfend wirkt.
Zu Frage 2.: Die Erhöhung der monatlichen Mieten zwischen 1998 und 2005 ist
auf den Bereich Betriebskosten, Heizkosten, Bankzinsen und Wohnbauförderungssprünge zurückzuführen. Darüber hinaus
wurden von ihr in dieser Zeitspanne viele
Neubauten errichtet, die naturgemäß die
Kosten statistisch erhöhen. Derzeit zahlt
der Wohnungsmieter (bei zirka
13.000 Mietwohnungen) eine durchschnittliche monatliche Bruttomiete von € 5,32 je
m2-Nutzfläche. Im Neubau liegen die
Mieten der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) in der Stadtgemeinde Innsbruck zirka 30 % unter dem
marktüblichen Wert.
Zu Frage 3.: Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) sieht für eingesetzte
Eigenmittel im Grund- bzw. Baukostenbereich 3,5 % Zinsen vor. Ein kurzfristiger
Vergleich mit Bankzinsen ist ungerechtfertigt, weil diese Eigenmittel über Jahrzehnte in den einzelnen Wohnbauten investiert
werden.
Auf Grund der großen Schwankungen der
Bankzinsen (in den letzten Jahrzehnten
bis zu 10 % Zinsen) ist nur ein mehrjähriger Vergleich zulässig. Durchschnittlich
verrechnet die "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) 2009
2,9 % für ihre Eigenmittel.
Zu Frage 4.: Der Rechnungshof hat in
seiner Rechtsmeinung eine Haltung
eingenommen, die weder durch das
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
(WGG) und aller seit Jahrzehnten
vorhandenen Rechtsquellen belegt ist.
Richtig ist, dass die "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) eine
hochwertige Verwaltungstätigkeit gegenüber den Kunden liefert und entsprechend
durch das Gesetz vorgesehene Pauschalsätze verrechnet. Im Übrigen liegt die
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) weit unter den rechtlich
möglichen Pauschalsätzen.
GR-Sitzung 14.10.2010
GR Mag. Denz: Ich ersuche
die Debatte zur Anfragebeantwortung zu
eröffnen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
RUDI, Liberales Innsbruck und FPÖ;
9 Stimmen):
Abgelehnt.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Anfragestellern in der Sitzung des
Gemeinderates ausgehändigt.
60.
Einbringung von Anfragen
60.1
Umsetzung der Europäischen
Charta für die Gleichstellung von
Frauen und Männern auf lokaler
Ebene, Maßnahmen seit der Unterzeichnung im Jahre 2006
(GRin Dr.in Krammer-Stark)
GRin Dr.in Krammer-Stark: Ich stelle für
GRin Mag.a Schindl-Helldrich folgende
Anfrage:
Die Frau Bürgermeisterin als ressortzuständige Stadträtin wird ersucht, folgende
Anfrage zu beantworten:
Welche Maßnahmen wurden seit der
Unterzeichnung der oben genannten
Charta 2006 ergriffen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler
Ebene zu beschleunigen?
Dr.in Krammer-Stark e. h.
60.2
ISD-Gastronomie
Dienstleistungs GesmbH, Maßnahmen gegen das Defizit, Fassung von Beschlüssen hinsichtlich der Zukunft (GRin
Dr.in Krammer-Stark)
GRin Dr.in Krammer-Stark: Ich stelle
folgende Anfrage:
Die Frau Bürgermeisterin bzw. der
ressortzuständige Stadtrat werden
ersucht, folgende Anfrage zu beantworten:
Die ISD-Gastronomie Dienstleistungs
GesmbH ist laut aktuellem Bericht der
Kontrollabteilung weiterhin hoch defizitär.
Daher hat sich am 11.8.2010 ein Arbeitsausschuss konstituiert, der Beratun-