Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf

- S.42

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Diese umfassten sämtliche, auch künftige Ratenzahlungen im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsgeschäft. Unberücksichtigt blieben die
Valorisierung der künftigen Ratenzahlungen sowie etwaige weitere
Kosten für bspw. Rechtsberatung, Planer oder Konsulenten, welche im
Zuge der Prüfung nicht identifizierbar waren. Die Berücksichtigung der
durch die IIG & Co KG erfüllten Baumaßnahmen (Errichtungskosten
ohne Einrichtung in Höhe von € 3.214.813,46) erfolgte exkl. Umsatzsteuer.
6 Mietvertrag
Beginn des
Mietverhältnisses

Die Vermietung der Feuerwache Wilten an die Stadt Innsbruck, welche
diese dem Amt der Berufsfeuerwehr bzw. der Freiwilligen Feuerwehr
Wilten zu Verfügung stellt, erfolgte auf Basis des Mietvertrages vom
21.07.2015, rückwirkend mit 01.06.2015.

Mietzins

Der Hauptmietzins für 871,55 m² Nutzfläche mitsamt allen zugehörigen
Außenflächen und -anlagen betrug monatlich € 3.800,00 und berechnete sich gemäß den zu diesem Zeitpunkt noch nicht endabgerechneten
Baukosten von netto € 3.040.000,00 und einem AfA-Satz von 1,50 %.
Für die monatlichen Betriebs- und Heizkosten wurden € 1,20 bzw.
€ 0,30 pro m² angenommen. Nach Berücksichtigung der Umsatzsteuer
ergab sich der monatliche Bruttomietzins mit € 6.128,80.

Mietzinsanpassung
Mit Ende Juli 2016 informierte die IIG & Co KG die MA IV über die Anin Folge Endabrechnung passung der AfA-Miete an die endabgerechneten Baukosten in Höhe

von € 3.214.813,46, rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Folglich ergab die überarbeitete Mietzinskalkulation einen Bruttomietzins in
Höhe von € 6.391,02.
Bedeckung Miete

Die Bedeckung der Miete erfolgt über die Post 1/163000-700400 Freiwillige Feuerwehren – Mietzinse des städtischen Haushalts.

Zahlungsverlauf

Die Kontrollabteilung konnte im Rahmen einer Überprüfung der betreffenden Haushaltsstelle feststellen, dass bis zum Ende der Prüfung im
Oktober 2016 regelmäßige Mietzahlungen in Höhe von monatlich
€ 6.128,80 durchgeführt wurden.
Eine Nachverrechnung des Hauptmietzinses rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Übergabe sowie eine Anpassung der monatlichen Akontozahlungen an den neu ermittelten Bruttomietzins in Höhe von
€ 6.391,02 war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 02.02.2017:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 15.02.2017 zur Kenntnis gebracht.

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Zl. KA-14245/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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