Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 11-OktoberSondersitzung.pdf

- S.19

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Vielleicht kann der Magistratsdirektor das
noch erläutern, denn das wäre meine ganz
persönliche, private, juristische Sicht.
Schriftführerin Obser übernimmt die
Schriftführung.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Zur tatsächlichen Berichtigung: Ich habe bereits im
Stadtsenat am 16.10.2012 berichtet, dass
der Kaufvertrag mit Abstimmung geändert
wurde.
StR Gruber: Dr. Pühringer, Mag. Gerl, aber
auch Mag.a Sagl können Dir die einzelnen
E-Mails vorlegen, die bei der Abstimmung
des Kaufvertrages hin und her geschickt
wurden. Beim Kaufvertrag gibt es Änderungen, die von Dr. Gerstenbauer ausgehen. In
unserem Haus haben fast täglich Besprechungen mit Dr. Gerstenbauer und
Mag. Gerl stattgefunden.
Wie im Wirtschaftsleben, ist es auch hier
ganz normal, dass Änderungen nötig sind,
um einen Vertrag im Gremium vorlegen zu
können.
Dies kann anhand des Terminkalenders und
der E-Mails überprüft werden. Es haben einige Gespräche mit dem Investor stattgefunden. Der Kaufvertrag wurde nicht einseitig erstellt und vorgelegt. Damit der Vertrag
vorgelegt werden konnte, fanden Verhandlungen statt. Es wurde mit dem Investor gesprochen. Ebenfalls stimmt nicht, dass wir
erstaunt gewesen wären, weil der Vertrag
nicht unterfertigt ist. Diese Unterstellung
weise ich vehement zurück.
Vielleicht noch einmal die Intention, weswegen ich einen Kaufvertrag vorlegen wollte.
Ich weiß, dass der Investor das zu bebauende Grundstück kaufen will, wenn er das
Baurecht aufnimmt. Lege ich vorher nicht
die Rahmenbedingungen mit dem Investor
fest und genau deshalb kam es zur Fristverlängerung, kann er dieses Grundstück ankaufen und damit machen, was er will. Darin
liegt für mich die große Gefahr. Ich erinnere
hier an das abschreckende Beispiel von
Bad Gastein.
Der Investor kann das Grundstück auch
weiterverkaufen. Dann würden wir zwar die
Widmungshoheit besitzen, wenn jedoch
keine/keiner diese Widmung umsetzt will,
Sonder-GR-Sitzung 25.10.2012

können wir diese auch nicht initiieren. Die
von mir genannten Rahmenbedingungen
sind für mich in die Entscheidung, welche
der Gemeinderat in der heutigen Sitzung
trifft, einzubeziehen.
Ich komme noch einmal auf die Unterlagen
des Stadtsenates zu sprechen. Nicht aus
juristischer Sicht, sondern aus einer einfachen Logik ergibt sich, dass der erste und
zweite Punkt der Stadtsenatsvorlage obsolet sind, wenn der Kaufvertrag nicht unterfertigt wird und wir den dritten Punkt aktiv
ausüben. Das ist der Hintergrund. Es ist
nicht nur wünschenswert, sondern unser
absolutes Ziel.
Ich denke, ich habe in mancher Hinsicht
bewiesen, dass ich für die Stadt Innsbruck
durchaus positiv arbeite. Wenn es um
Grundstücksangelegenheiten geht, führe ich
entsprechende Verhandlungen. Natürlich
wollen wir unser Vorhaben erreichen, wer
auch immer das Grundstück danach bekommt, ist uns egal. Aus diesem Grund wäre es mir wichtig gewesen, dass der Kaufvertrag zu diesen Konditionen schon vorher
fix und fertig vorgelegen wäre.
Bis jetzt ist für uns nichts vergeben. Wir sind
in einer aktiveren Rolle, wenn wir das
Grundstück für uns vereinnahmen. Es werden sich dadurch die Ankaufsgeschichte
aus dem bestehenden Baurechtsvertrages
für die Stadt Innsbruck nicht zum Nachteil
entwickeln. Darum glaube ich, dass dieser
Kaufpreis auf jeden Fall gerechtfertigt ist.
Ich hoffe, ich habe die Genese des vorliegenden Kaufvertrages erklären können. Der
Kaufvertrag ist in fast täglichen Besprechungen entstanden und konnte bis auf
zwei Punkte abgeschlossen werden.
StR Gruber: Du hast gesagt, es liegt kein
Optionsvertrag vor. Wenn ich in der heutigen Sitzung einen Optionsvertrag mit diesen Punkten vorgelegt hätte, hätte ich mir
anhören können, dass niemand so schnell
einen Vertrag lesen könne.
Ich gehe mit einer guten Übereinkunft aus
einer Verhandlung, welche mit
Dr. Pühringer, Mag. Gerl, Mag.aSagl,
Mag. Schafferer, Dr. Gerstenbauer und mir
stattgefunden hat. In dieser Verhandlung
wurden die Punkte schriftlich aufgenommen
und positiv akzeptiert. Die schriftliche Fassung werden wir nächste Woche dem