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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13_11_2014_gsw.pdf

- S.53

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40.

Einbringung von Anfragen

40.1

Parkraumbewirtschaftung, Weiterverwendung der "Smart-ParkGeräte" und "Comet-Park-Geräte"
(GRin MMag.a Traweger-Ravanelli)

und die Weiterbetreibung dieser Parkkundenservice
a) "Smart-Park" und
b) "Comet-Park"
vor? Wenn ja, mit welchen Konditionen? Wenn nein, welche Intentionen
gibt es, diese nicht fortzusetzen?

GRin MMag.a Traweger-Ravanelli: Ich stelle folgende Anfrage:
Im Zuge der neuen Parkraumbewirtschaftung soll das Angebot von "Smart-ParkGeräten" und „Comet-Park-Geräten“ auslaufen und so in Folge nicht weiter zur Verfügung stehen.
Nachdem derzeit Tausende funktionstüchtige Geräte im Umlauf sind und diese sich
aufgrund der Praktikabilität, minutengenauer Abrechnung, Übertragbarkeit sowie bargeldloser Bezahlung bei Privatpersonen und
Unternehmen großer Beliebtheit erfreuen,
ist die Einstellung dieses Angebotes nicht
nachvollziehbar. Die Probleme und Erfahrungen rund um das Handyparken haben
gezeigt, dass dies derzeit keinesfalls eine
attraktive Alternative darstellt.
Darum dürfen die vorliegenden Anfragen
gestellt werden:
1.

Sind "Comet-Park-Geräte" ab dem
01.01.2015 noch verwendbar? Wenn
ja, in welchen Zonen und in welchem
Umfang? Wenn nein, warum nicht
mehr?

2.

Wann läuft die Softwarelizenz für die
verschiedenen Gerätetypen aus, wie
hoch sind die Kosten für eine Verlängerung der Lizenz?

3.

Werden die beiden Parkgeräte auch in
den Parkstraßen und in allen Zonen
verwendet werden können? Wenn
nein, warum nicht?

4.

Wie viele "Smart-Park-Karten" sind
noch vorrätig und wie lange werden die
Karten für die "Smart-Park-Geräte"
nach den Erfahrungswerten der letzten
Jahre noch zur Verfügung stehen?

5.

Bekommen Kundinnen und Kunden einen finanziellen Ersatz für die möglicherweise nicht weiter verwendbaren Geräte oder sind andere diesbezügliche
Lösungen geplant?

6.

Liegt ein Angebot einer Firma bzw.
mehrerer Firmen für die Verlängerung

GR-Sitzung 13.11.2014

7.

Wie schaut die detaillierte Kostenaufstellung (Lizenzen/ Wartung/Update/…)
für das Betriebssystem
a) "Smart-Park" und
b) "Comet-Park"
seit Einführung der Geräte in den Jahresverläufen aus?

8.

Wie lautet die Argumentation der politisch verantwortlichen Stellen, warum
a) die "Smart-Park"- und vor allem
b) die "Comet-Park-Geräte"
im Geltungsbereich der Parkraumbewirtschaftung Innsbruck Stadt nicht
auch zukünftig verwendet werden können bzw. weiter angeboten werden?

Gemäß § 18 Abs. 4b der Geschäftsordnung
des Gemeinderates wird die Beantwortung
der Frage 8. durch die Bürgermeisterin
selbst begehrt.
MMag.a Traweger-Ravanelli eigenhändig