Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.80
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GR Mag. Krackl, einer meiner Weihnachtswünsche war es, mit Dir einmal einig zu
sein und deshalb freut es mich besonders,
dass wir einmal der gleichen Meinung sind.
Für mich ist dies ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk. Den AnrainerInnen ist mit der
Einführung dieses Alkoholverbotes ein
Dienst erwiesen.
GR Kunst: Ich wollte nachträglich zur
Geschäftsordnung des
Gemeinderates (GOGR) etwas sagen. Sie,
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer, haben
StR Federspiel bei seiner Wortmeldung "abgewürgt".
Gemäß § 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung
des Gemeinderates (GOGR) sind Wortmeldungen zur Geschäftsordnung oder zum
Anbringen von persönlichen oder tatsächlichen Berichtigungen jederzeit zu berücksichtigen.
Jederzeit bedeutet zum Beispiel: Wenn etwas der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) widerspricht bzw. ein Mandatar etwas Falsches sagt, kann ein Gemeinderat sofort darauf reagieren. Genau dafür
ist dieses Instrument in der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
§ 29 Abs. 2 eingerichtet worden.
Es könnte zum Beispiel sein, dass man auf
Grund einer hitzigen Debatte die Meldung
zur GOGR vergisst und genau deshalb sind
Wortmeldungen bezüglich der GOGR jederzeit und sofort zu berücksichtigen. Diesen
Punkt anzubringen, ist mir ein Anliegen,
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer.
Heute wird es noch heftige Debatten geben
und wenn jemand etwas zur GOGR oder
zur tatsächlichen Berichtigung zu sagen hat,
ist das jederzeit und sofort zu berücksichtigen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer:
StR Federspiel hat sich zwar zur Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) gemeldet, aber hat einfach eine Meinungsäußerung zum Thema abgegeben.
Ich habe § 29 Abs. 2 GOGR so in Erinnerung, dass erst nach Ende der Wortmeldung
das Wort erteilt wird. Diesbezüglich werde
ich mich noch erkundigen. Eine Unterbrechung des Sprechenden kann ich dabei
nicht in Zusammenhang bringen. Es wurde
nie derart gehandhabt, dass ein/e RednerIn
sofort unterbrochen wird.
GR-Sitzung 13.12.2018
Meldungen zur GOGR werden nach Ende
der aktuellen Wortmeldung anderen Meldungen vorgezogen. Wie würde es sein,
wenn GR Kunst sich zur GOGR meldet,
dann müsste ich als Rednerin sofort ruhig
sein, um der Wortmeldung von GR Kunst zu
lauschen, um erst nach seiner Wortmeldung
feststellen zu können, ob es tatsächlich eine
Aussage zur GOGR war oder nicht.
Was wollen Sie, StR Federspiel, mit dem
von Ihnen auf mich gerichteten Zeigefinger
aussagen?
(StR Federspiel: Du, Bgm.-Stellv.in
Mag.a Oppitz-Plörer, hast die Meldung von
GR Mag. Krackl meiner Wortmeldung vorgezogen.)
Gut, das war demnach ein Fehler. Ich
werde MD.-Stellv. Dr. Köfler fragen, wie dieser Fall zu handhaben ist. Wobei ich mir
aber sicher bin, ist, dass eine Wortmeldung
zur GOGR den/die aktuelle/n RednerIn nicht
unterbrechen darf.
GR Mag. Krackl: Der zitierte
§ 29 Abs. 2 (GOGR) enthält nicht das Wort
"sofort" bzw. "unmittelbar". Dort steht, dass
Wortmeldungen zur Geschäftsordnung jederzeit zu berücksichtigen sind. Unter berücksichtigen würde ich ebenso verstehen,
dass der/die RednerIn nicht unterbrochen
wird. Es war, wie Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer bereits erwähnte, nie Usus dies
derart zu handhaben.
Wir nehmen diesen Input gerne auf, um die
Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) eventuell noch klarer zu formulieren. Sodass der/diejenige, der/die gerade
am Wort ist, noch fertig ausführen kann. Es
kann nicht sein, dass jemand bei seinem/ihrem Redebeitrag von dreißig GemeinderätInnen unterbrochen werden kann. Das ist
sicherlich nicht der Sinn einer Demokratie.
GR Plach: Ich kann mich der Interpretation
der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) anschließen. Eine Unterbrechung
einer laufenden Wortmeldung kann ich aus
diesem Paragrafen nicht herauslesen. Ich
denke, solche Dinge kann man durchaus
der Vorsitzführung überlassen. Man muss
nicht alles auf Punkt und Beistrich in die Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) inkludieren.