Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf

- S.97

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 903 -

handelt, damit alle rechtzeitig informiert werden. Die Information, die damals vorgelegt
wurde, war vollständig. Das hat die Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, noch einmal ausdrücklich und
ausführlich erklärt. Alle relevanten Informationen sind mit diesem Informationsblatt der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, vorgelegt worden und
es hätten bei einer der Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte noch mehr Fragen gestellt
werden können und diese hätte die Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, sicherlich zur Zufriedenheit beantwortet.
Zum damaligen Zeitpunkt hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte jedenfalls einstimmig seine Wohlmeinung abgegeben, was die übliche Vorgangsweise ist, wenn man ein Projekt entwickelt. Über bestimmte Zwischenergebnisse des Projektes wurde berichtet und
diese wurden dann zustimmend zur Kenntnis genommen oder eben nicht. Damals war
der Beschluss einstimmig. Es ist ein Märchen zu behaupten im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte nicht
ordentlich informiert geworden zu sein. Auf
der Grundlage einer ausführlichen und vollständigen Information hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
seine Wohlmeinung ausgesprochen.
Danach ist ein Projektsicherungsvertrag unterzeichnet worden, was wiederum die übliche Vorgangsweise ist. Wir verlangen ja geradezu, dass ein Projektsicherungsvertrag
unterschrieben und nötigenfalls andere vertragliche Regelungen vorliegen, bevor wir
überhaupt eine Flächenwidmung oder einen
Bebauungsplan beschließen. Ein Projektsicherungsvertrag ist nicht das Versprechen
der Stadt Innsbruck etwas zu tun. Es verhält
sich absolut gegenteilig. Der Projektsicherungsvertrag ist die Dienstbarkeit des Bauverbots zugunsten der Öffentlichkeit, auf einer Liegenschaft ausschließlich das Projekt
zu bauen, das in der vorliegenden Projektmappe detailliert beschrieben ist. Die Stadt
Innsbruck fungiert dabei als Vertreterin des
öffentlichen Interesses.
Laut Ergebnis einer längeren Entwicklung oder in anderen Fällen eines Architekturwettbewerbs kann, der/die BauwerberIn gar
nichts Anderes errichten, als das Projekt,
GR-Sitzung 13.12.2018

das einvernehmlich entwickelt worden ist dies ist ein Projektsicherungsvertrag! Also
nicht ein Versprechen an den/die BauwerberIn, sondern die Verpflichtung nur das zu
bauen, was einvernehmlich im Wettbewerb
bzw. in Absprache mit dem Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB) entwickelt worden ist.
Man kann das Ganze natürlich in Frage
stellen. Es kann nicht sein, dass der Gemeinderat im Nachhinein nach Gutdünken
irgendwelche Beschlüsse fasst, die Flächen
umzuwidmen, um die ganze Vorgeschichte
von der Projektentwicklung über die Wettbewerbe bis hin zum fertigen Projekt einfach
zu verwerfen. Genau so wird es nicht funktionieren, weil die Vertrauensgrundlage, die
zwischen der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, und InvestorInnen nachhaltig zerstören würde.
Es gibt also eine einvernehmliche Projektentwicklung bis hin zu einer einstimmigen
Wohlmeinung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte. Danach wird ein Vertrag unterzeichnet und erst
dann werden die Beschlüsse über die Flächenwidmung sowie den Bebauungsplan im
Gemeinderat gefasst.
Wir sind bis heute sehr gut damit gefahren
und haben sehr gute Resultate erzielt.
Diese Vorgehensweise einfach zu torpedieren, halte ich für einen Wahnsinn. Es ist
ebenso grober Unfug, sofort einen Beschluss zu fassen, mit der Begründung,
dass der Gemeinderat das oberste Organ in
der Stadt Innsbruck ist. Der Gemeinderat ist
das oberste Organ des Verordnungsgebers
Gemeinde in der Raumordnung und ohne
Gemeinderatsbeschluss kann sowieso
nichts passieren.
Aber das soll nicht durch einen Gemeinderatsbeschluss mit einem Schnellschuss aus
der Hüfte geschehen, sondern mit einem
Gemeinderatsbeschluss, bei dem die Unterlagen über den Amtsführenden von der zuständigen Fachabteilung der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, vorgelegt werden. Fachlich wurde
alles erörtert. Alle können im Detail nachschauen und dann für bzw. gegen eine Umwidmung zu stimmen. Das ist die normale
Vorgangsweise und nicht einfach aus der
Hüfte zu schießen, um ein Projekt abzulehnen.