Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11-Protokoll_13.12.2018.pdf
- S.108
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Aber für eine Wohnung, ist dieser Standort
nicht gut geeignet, weil er an einer stark befahrenen Straße liegt. Da die Diskussion
darüber im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte weitergeführt wird,
möchte ich meine Wortmeldung damit beenden.
StRin Mag.a Mayr: Jetzt wurde es nochmals
erwähnt, dass die Herstellung von leistbaren Wohnraum an diesem Ort nicht möglich
ist. Dazu habe ich zwei Fragen:
Ist es korrekt, dass man das Gebäude unter
Denkmalschutz gestellt hat?
(Bgm. Willi: Nein, das ist nicht korrekt. Es
wurde als charakteristisches Gebäude unter
Schutz gestellt.)
Gut, aber trotzdem bedeutet dies, dass man
das Gebäude nicht abreißen und ein neues
bauen kann, denn es wurde vor dem
Jahre 1995 errichtet und deshalb würde es
für dieses Gebäude so etwas wie eine Mietobergrenze geben. Dazu gibt es verschiedene Kategorien A, B, C und D. Je nachdem wie gut das Gebäude ist. Wenn es etwas wie eine Obergrenze für Miete bei solchen Gebäuden gibt, dann müsste doch die
Realisierung von geförderten Wohnbau
möglich sein? Es gibt bei dem Gebäude
diese Grenzen auf Basis des Mietrechtsgesetzes (MRG) und das ist doch genau das,
das wir uns wünschen. Sollte ich etwas
falsch verstanden haben, dann bitte ich darum, mich aufzuklären.
Der Investor merkt, dass er sich verkalkuliert hat und auf Grund der Unterschutzstellung die Errichtung von rentablen Wohnungen nicht mehr möglich ist. Ich habe es so
verstanden, dass leistbarer Wohnraum
durchführbar ist. Das Gebäude wurde ja
verkauft.
(Bgm. Willi: Nein, es wurde nicht verkauft,
sondern ein Baurecht wurde darauf eingeräumt. Im Übrigen war dieses Gebäude
meines Wissens ein Verwaltungsgebäude
und kein reines Wohngebäude. Ich habe
große Zweifel daran, dass bei diesem Gebäude das MRG anzuwenden ist.)
Unbezahlbares und zwar um die Verlässlichkeit der Stadt Innsbruck als Vertragspartnerin. Ich teile die Meinung des Bürgermeisters. Die gesamte Geschichte beginnt
damit, dass der Nationalrat oder eine andere Institution die Österreichische Bundesforste AG in die freie Wirtschaft entlassen
hat, genau gleich wie die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BUWOG)
Es wird von der Österreichische Bundesforste AG an eine/n Partner/in ein Recht
vergeben. Wir kritisieren, dass dies getan
wurde, aber dies liegt nicht in unserem Einflussbereich und wir können dies ebenso
nicht rückgängig machen.
Der angesprochene Partner setzt sich mit
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, in vielen Gesprächen zusammen. Das beginnt mit der Hotelstudie sowie der Befassung des Innsbrucker Gestaltungsbeirates (IGB). Der Investor hatte die Möglichkeit abzureißen.
Die Widmung würde ebenso Luxuswohnungen erlauben. Dann vereinbart der Vertragspartner mit der Stadt Innsbruck, dass dieses
Gebäude nicht abgerissen wird, weil eine
Mehrheit sowie etliche FachexpertInnen befinden, dass dieses Gebäude erhalten werden sollte. Mit dem Partner wurde im Vertrauen vereinbart, es nicht abzureißen und
im Gegenzug ein anderes Projekt zu entwickeln. Er lässt also das Projekt weiter heranreifen und genau an diesem Punkt ist es
wichtig, dass die Stadt Innsbruck als verlässliche Vertragspartnerin auftritt.
Jetzt zu dem Investor "ätschi pätschi" zu sagen, würde die Verlässlichkeit der Stadt
Innsbruck als Vertragspartnerin in ein sehr
schlechtes Licht rücken. Vor allem würden
Wohnungen, in diesem Gebäude über kurz
oder lang verfallen. Die Wohnungen wären
Substandard. Der Investor hat einen Vertrag
und vertraut darauf, dass er an diesem Ort
etwas entwickeln kann.
Aber soll nicht genau das geprüft werden?
Das ist doch genau das Entscheidende.
StRin Mag.a Mayr: Mir ist die Vorgeschichte
bekannt. Es ist mir überdies klar, dass der
Ruf der Stadt Innsbruck nicht geschädigt
werden sollte. Darüber hinaus weiß ich,
dass solche Verträge und Zusicherungen
gemacht wurden.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es
geht bei diesem ganzen Thema um etwas
Wenn sich im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte und darüber
GR-Sitzung 13.12.2018